Machtmissbrauch? Behörde ermittelt gegen Amazon
Bundeswettbewerbsbehörde durchleuchtet, ob der Us-gigant heimische Händler unfair behandelt.
Amazons Statements sind in der Regel knapp. So auch dieses: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir laufende Verfahren nicht kommentieren. Wir werden jedoch vollumfänglich mit der BWB kooperieren und weiter daran arbeiten, kleine und mittlere Unternehmen in ihrem Wachstum zu unterstützen.“
Um die kleinen und mittleren Händler geht es in den Ermittlungen, die die Bundeswettbewerbsbehörde nun gegen Amazon eingeleitet hat, wie diese gestern bekannt gab. Es bestehe der Verdacht von Verstößen gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht. Dem Verfahren vorausgegangen war die Klage des Handelsverbandes. Die Interessenvertreter werfen Ama- zon nämlich im Gegenteil vor, die marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern zu missbrauchen. Amazon ist in einer Doppelrolle – einerseits als Händler, andererseits als Betreiber des Marktplatzes, auf dem andere Händler Waren online verkaufen können. „Dieser Unterschied ist den Konsumenten selten bewusst“, betont Rainer Will, Chef des Handelsverbandes.
Im deutschsprachigen Raum ist der Us-konzern tatsächlich ein Gigant. 93 Prozent aller Online-shopper aus Österreich haben bereits bei Amazon gekauft und ihre Daten auf einem Us-server hinterlassen. Aktuell ist keine andere Plattform in der Lage, Amazon ansatzweise Paroli zu bieten. Das wiederum drängt Händler in die Abhängigkeit, argumentiert der Handelsverband.
lautet, dass Amazon die Doppelrolle ausnütze, indem man in die Listungen der Händler einblicken und diese unterbieten könne. Dem hält Amazon entgegen: „Wir sind dann erfolgreich, wenn unsere Händler erfolgreich sind. 58 Prozent der bei Amazon verkauften Artikel sind von Verkäufern“, sagt Sprecher Tobias Goerke der Kleinen Zeitung. Und: „Die Verkäufe von Händlern wachsen in der EU doppelt so schnell wie jene von Amazon.“
Ein weiterer Punkt, den die BWB überprüfen wird, sind die Konditionen, unter denen Amazon Händlern Zutritt zum Marktplatz gewährt. Und Verhaltensweisen von Amazon, wie zum Beispiel: „unbegründetes und plötzliches Sperren von Händlerkonten, die Verpflichtung, die Einkaufspreise offenzulegen, oder Gerichtsstandsklauseln, die eine Klage erschweren.“
betont, dass die Unschuldsvermutung für Amazon gilt und dass man in dem Verfahren eng mit der Eukommission und dem deutschen Bundeskartellamt zusammenarbeiten werde. Die Wettbewerbshüter in Bonn ermitteln bereits seit Ende November 2018 – aus denselben Verdachtsmomenten. „Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch global agierende Unternehmen müssen sich an österreichische Gesetze halten“, sagt BWB-CHEF Theodor Thanner. Die Behörde kann bewirken, dass Vertragsklauseln angepasst werden, oder einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht stellen.
„Das wäre ein Baustein für mehr Fairness“, sagt Will. Das Verfahren sei ein Anstoß, sich zu wehren. Komme es zum Schulterschluss mehrerer Länder, „werden wir für Amazon zur kritischen Masse“. Darüber hinaus fordert der Handelsverband von der Politik das Marktinfrastrukturgesetz, um den Onlinemarkt zu regulieren und Amazons Macht zu brechen.