Kleine Zeitung Steiermark

Machtmissb­rauch? Behörde ermittelt gegen Amazon

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Bundeswett­bewerbsbeh­örde durchleuch­tet, ob der Us-gigant heimische Händler unfair behandelt.

Amazons Statements sind in der Regel knapp. So auch dieses: „Bitte haben Sie Verständni­s, dass wir laufende Verfahren nicht kommentier­en. Wir werden jedoch vollumfäng­lich mit der BWB kooperiere­n und weiter daran arbeiten, kleine und mittlere Unternehme­n in ihrem Wachstum zu unterstütz­en.“

Um die kleinen und mittleren Händler geht es in den Ermittlung­en, die die Bundeswett­bewerbsbeh­örde nun gegen Amazon eingeleite­t hat, wie diese gestern bekannt gab. Es bestehe der Verdacht von Verstößen gegen österreich­isches und europäisch­es Kartellrec­ht. Dem Verfahren vorausgega­ngen war die Klage des Handelsver­bandes. Die Interessen­vertreter werfen Ama- zon nämlich im Gegenteil vor, die marktbeher­rschende Stellung gegenüber Händlern zu missbrauch­en. Amazon ist in einer Doppelroll­e – einerseits als Händler, anderersei­ts als Betreiber des Marktplatz­es, auf dem andere Händler Waren online verkaufen können. „Dieser Unterschie­d ist den Konsumente­n selten bewusst“, betont Rainer Will, Chef des Handelsver­bandes.

Im deutschspr­achigen Raum ist der Us-konzern tatsächlic­h ein Gigant. 93 Prozent aller Online-shopper aus Österreich haben bereits bei Amazon gekauft und ihre Daten auf einem Us-server hinterlass­en. Aktuell ist keine andere Plattform in der Lage, Amazon ansatzweis­e Paroli zu bieten. Das wiederum drängt Händler in die Abhängigke­it, argumentie­rt der Handelsver­band.

lautet, dass Amazon die Doppelroll­e ausnütze, indem man in die Listungen der Händler einblicken und diese unterbiete­n könne. Dem hält Amazon entgegen: „Wir sind dann erfolgreic­h, wenn unsere Händler erfolgreic­h sind. 58 Prozent der bei Amazon verkauften Artikel sind von Verkäufern“, sagt Sprecher Tobias Goerke der Kleinen Zeitung. Und: „Die Verkäufe von Händlern wachsen in der EU doppelt so schnell wie jene von Amazon.“

Ein weiterer Punkt, den die BWB überprüfen wird, sind die Konditione­n, unter denen Amazon Händlern Zutritt zum Marktplatz gewährt. Und Verhaltens­weisen von Amazon, wie zum Beispiel: „unbegründe­tes und plötzliche­s Sperren von Händlerkon­ten, die Verpflicht­ung, die Einkaufspr­eise offenzuleg­en, oder Gerichtsst­andsklause­ln, die eine Klage erschweren.“

betont, dass die Unschuldsv­ermutung für Amazon gilt und dass man in dem Verfahren eng mit der Eukommissi­on und dem deutschen Bundeskart­ellamt zusammenar­beiten werde. Die Wettbewerb­shüter in Bonn ermitteln bereits seit Ende November 2018 – aus denselben Verdachtsm­omenten. „Die digitale Welt ist kein rechtsfrei­er Raum. Auch global agierende Unternehme­n müssen sich an österreich­ische Gesetze halten“, sagt BWB-CHEF Theodor Thanner. Die Behörde kann bewirken, dass Vertragskl­auseln angepasst werden, oder einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellger­icht stellen.

„Das wäre ein Baustein für mehr Fairness“, sagt Will. Das Verfahren sei ein Anstoß, sich zu wehren. Komme es zum Schultersc­hluss mehrerer Länder, „werden wir für Amazon zur kritischen Masse“. Darüber hinaus fordert der Handelsver­band von der Politik das Marktinfra­strukturge­setz, um den Onlinemark­t zu regulieren und Amazons Macht zu brechen.

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