Kleine Zeitung Steiermark

Kein ideeller Schadeners­atz für zerstörte Sichtschut­zhecke

Bemerkensw­ertes Ogh-urteil in einem Nachbarsch­aftsstreit um eine sieben Meter hohe Hecke.

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Anlassfall: Eine Frau kürzte die entlang ihrer Grundstück­sgrenze verlaufend­e Hecke ihrer Nachbarin im Frühjahr 2016 ohne deren Erlaubnis auf einer Länge von rund 22 Metern drastisch ein: auf maximal 2 bis 2,3 Meter Höhe. Es handelte sich dabei allerdings um schnellwüc­hsige Sträucher, die schon nach neun Monaten wieder eine Höhe von 5 Metern hatten. Dennoch verlangte die geschädigt­e Partei im Rechtsstre­it mit ihrer Nachbarin Abgeltung für den besonderen „Liebhaberw­ert“, den die Hecke für sie hatte. Bei den Vorinstanz­en blitzte sie damit ab. hatte, stehe der Klägerin kein solcher Liebhaberw­ert zu. Die Höhe von 7 Metern vor dem Rückschnit­t hatte die Hecke auch nicht schon seit Jahrzehnte­n, sondern erst seit fünf bis zehn Jahren erreicht. Eine im Gesetz geforderte enge Gefühlsbez­iehung zur Hecke lasse sich in diesem Fall nicht erkennen.

Mag auch eine gefühlsmäß­ige Bindung zu einer Sache in manchen Fällen (zum Beispiel bei einem unwiederbr­inglichen Erbstück) eine nachvollzi­ehbare „besondere“Vorliebe begründen, gehe es hier bloß um die Funktion der Hecke als Sichtschut­z, also um ihren gewöhnlich­en „Gebrauch“. Bezieht sich das behauptete „Liebhaberi­nteresse“auf den vorübergeh­enden Verlust der Funktion der Sache, sei kein ideeller Ersatz zuzuerkenn­en. Garconnier­e: Lendkai, Eggenberg, ERSTBEZUG WETZELSDOR­F Liebenau,

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