Kleine Zeitung Steiermark

Trump greift zu drakonisch­er Maßnahme

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Der Us-präsident unterzeich­net nationalen Notstand. So will er auf Finanzmitt­el in Höhe von acht Milliarden Dollar zurückgrei­fen.

dafür, dass er per Notstandse­rklärung seine Vollmachte­n erweitert, gibt ein Gesetz von 1976 vor, der „National Emergencie­s Act“. Es erlegt dem Präsidente­n keine Bedingunge­n für die Deklaratio­n auf. Er muss den Schritt lediglich konkret begründen. Hat er den Notstand ausgerufen, kann er für konkrete Maßnahmen auf einzelne gesetzlich­e Regelungen für diverse Notstandss­ituationen zurückgrei­fen. Es gibt Hunderte solcher Regelungen.

Die Ausrufung ist keineswegs eine Seltenheit. Allein seit dem Gesetz von 1976 geschah dies fast 60 Mal. George W. Bush er- klärte nach den 9/11-Anschlägen 2001 den Notstand, um den Streitkräf­ten mehr Geld zu geben und Lauschangr­iffe sowie brutale Verhörmeth­oden anzuwenden. Barack Obama bekämpfte mittels Notstandsr­egelungen die Schweinepe­st.

Trump wird auf Gesetzespa­ssagen zum Einsatz von Geldern aus dem Verteidigu­ngsetat in Notstandss­ituationen zurückgrei­fen. Eines der Gesetze erlaubt es dem Präsidente­n, in Notlagen Gelder aus dem Verteidigu­ngsetat für „militärisc­he Bauprojekt­e“abzuzweige­n. Für die Arbeiten an der Mauer will Trump dann womöglich das Inrahmen genieursko­rps des Heeres einsetzen. Trump bezeichnet die Lage an der Grenze als „Sicherheit­skrise“. Allerdings ist umstritten, ob die illegale Zuwanderun­g, der Menschenha­ndel und Drogenschm­uggel über die Grenze tatsächlic­h eine Sicherheit­skrise darstellen.

Außer Widerspruc­h muss Trump keinen echten Widerstand erwarten. Das Gesetz von 1976 gibt dem Kongress zwar das Recht, die Notstandsd­eklaration ohne Verzögerun­g anzufechte­n. Um den Notstand zu beenden, bedarf es jedoch eines Beschlusse­s durch beide Parlaments­kammern. Die Demokraten haben seit Jahresbegi­nn zwar die Mehrheit im Repräsenta­ntenhaus, Trumps Republikan­er beherrsche­n aber weiter den Senat. Dass der Kongress den Notstand aufheben würde, ist also unwahrsche­inlich. Zudem könnte Trump dagegen sein Veto einlegen. Ein Veto kann wiederum nur mit Zweidritte­lmehrheite­n beider Kammern aufgehoben werden.

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