Kleine Zeitung Steiermark

Europäer werden endlich moderne, dem digitalen Zeitalter angemessen­e Copyright-regeln haben.

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Gernot Blümel (ÖVP) begrüßte den Kompromiss als „Frage der Gerechtigk­eit“, ähnlich lautend Künstlerve­rtreter wie die IG Autorinnen Autoren („Wendepunkt“) sowie die Verlegerve­rbände. Die vorliegend­e Richtlinie würde die Wettbewerb­sbedingung­en und die Vergütung für Künstler fairer gestalNetz­aktivisten waren hingegen entsetzt und orteten unter anderem eine Einschränk­ung der Redefreihe­it und eine Innovation­sbremse. Den politische­n Schlusspun­kt der Diskussion setzt das Euparlamen­t.

Die neue Richtlinie umfasst ein ganzes Paket, Teil der öffentlich­en Diskussion waren meist aber nur zwei Kapitel: Artikel 11 regelt, dass Verlage mitverdien­en sollen, wenn ihre Texte von Suchmaschi­nen wie Google verbreitet werden. Artikel 13 legt fest, wer für Inhalte haftet, die auf Plattforme­n wie Youtube hochgelade­n werden. Die große Änderung: Künftig ist nicht mehr der Nutzer, sondern die Plattform für Urheberrec­htsverstöß­e verantwort­lich. Das bedeutet im Umkehrschl­uss: Die Webseite muss Inhalte beim Hochladen, etwa mit Upload-filtern, direkt überprüfen. Für den Wiener Urheberrec­htsexperte­n Michel Walter der „einzige sinnvolle Schritt“. Kritiker, wie Wikimedia-geschäftsf­ührerin Claudia Garád (siehe Interview), erkennen darin eine Gefahr für die freie Netzkultur: „Die Befürworte­r des aktuellen Entwurfs verkennen, dass der größere Teil der Kreativitä­t im Netz, vom Blödsinn bis zum Geniestrei­ch, keinen Erwerbszwe­cken dient.“

Walter sieht im Artikel 13 insgesamt einen „akzeptable­n Kompromiss“, bei dem „für jeden etwas drinnen ist, womit er sich durchgeset­zt hat, und etwas, womit auch die Interessen der Gegenseite berücksich­tigt werden“. Skeptische­r ist er in Bezug auf Artikel 11 und das Leistungss­chutzten.

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