Europäer werden endlich moderne, dem digitalen Zeitalter angemessene Copyright-regeln haben.
Gernot Blümel (ÖVP) begrüßte den Kompromiss als „Frage der Gerechtigkeit“, ähnlich lautend Künstlervertreter wie die IG Autorinnen Autoren („Wendepunkt“) sowie die Verlegerverbände. Die vorliegende Richtlinie würde die Wettbewerbsbedingungen und die Vergütung für Künstler fairer gestalNetzaktivisten waren hingegen entsetzt und orteten unter anderem eine Einschränkung der Redefreiheit und eine Innovationsbremse. Den politischen Schlusspunkt der Diskussion setzt das Euparlament.
Die neue Richtlinie umfasst ein ganzes Paket, Teil der öffentlichen Diskussion waren meist aber nur zwei Kapitel: Artikel 11 regelt, dass Verlage mitverdienen sollen, wenn ihre Texte von Suchmaschinen wie Google verbreitet werden. Artikel 13 legt fest, wer für Inhalte haftet, die auf Plattformen wie Youtube hochgeladen werden. Die große Änderung: Künftig ist nicht mehr der Nutzer, sondern die Plattform für Urheberrechtsverstöße verantwortlich. Das bedeutet im Umkehrschluss: Die Webseite muss Inhalte beim Hochladen, etwa mit Upload-filtern, direkt überprüfen. Für den Wiener Urheberrechtsexperten Michel Walter der „einzige sinnvolle Schritt“. Kritiker, wie Wikimedia-geschäftsführerin Claudia Garád (siehe Interview), erkennen darin eine Gefahr für die freie Netzkultur: „Die Befürworter des aktuellen Entwurfs verkennen, dass der größere Teil der Kreativität im Netz, vom Blödsinn bis zum Geniestreich, keinen Erwerbszwecken dient.“
Walter sieht im Artikel 13 insgesamt einen „akzeptablen Kompromiss“, bei dem „für jeden etwas drinnen ist, womit er sich durchgesetzt hat, und etwas, womit auch die Interessen der Gegenseite berücksichtigt werden“. Skeptischer ist er in Bezug auf Artikel 11 und das Leistungsschutzten.