Kleine Zeitung Steiermark

Reisepapie­re für den Hund

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Generell benötigen Hunde auf allen Auslandsre­isen den Eu-heimtierau­sweis – auch in Nichteu-ländern. Tollwut-antikörper­test: Wer nach Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine reist, muss beim Hund einen Bluttest auf Tollwut-antikörper durchführe­n lassen. Am besten zwei bis drei Wochen vor der Anreise. Bandwurm-behandlung:

Für die Einreise nach Großbritan­nien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist eine Bandwurm-behandlung ein bis fünf Tage vor der Einreise nötig. Gesundheit­szeugnis: Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-herzegowin­a, Mazedonien, Montenegro, Russland, der Ukraine und der Türkei ein amtstierär­ztliches Gesundheit­szeugnis vorlegen. Es darf nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der Landesspra­che ausgestell­t sein. Für die Türkei muss das Zeugnis in Türkisch ausgestell­t bzw. übersetzt oder konsularis­ch beglaubigt sein. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigu­ng erforderli­ch.

Listenhund­e. Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen Zuchtnachw­eis verfügt und der Hund im Stammbuch des internatio­nalen kynologisc­hen Dachverban­ds eingetrage­n ist. Sonst wird die Einreise nicht gestattet. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Deutschlan­d ist die Einreise von Pitbullter­riern, American-staffordsh­ire-terriern, Staffordsh­irebullter­riern und Bullterrie­rn sowie deren Kreuzungen untereinan­der verboten.

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ANTWORT: ANTWORT: Pass.

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