Reisepapiere für den Hund
Generell benötigen Hunde auf allen Auslandsreisen den Eu-heimtierausweis – auch in Nichteu-ländern. Tollwut-antikörpertest: Wer nach Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine reist, muss beim Hund einen Bluttest auf Tollwut-antikörper durchführen lassen. Am besten zwei bis drei Wochen vor der Anreise. Bandwurm-behandlung:
Für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen ist eine Bandwurm-behandlung ein bis fünf Tage vor der Einreise nötig. Gesundheitszeugnis: Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland, der Ukraine und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Es darf nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der Landessprache ausgestellt sein. Für die Türkei muss das Zeugnis in Türkisch ausgestellt bzw. übersetzt oder konsularisch beglaubigt sein. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Listenhunde. Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen Zuchtnachweis verfügt und der Hund im Stammbuch des internationalen kynologischen Dachverbands eingetragen ist. Sonst wird die Einreise nicht gestattet. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Deutschland ist die Einreise von Pitbullterriern, American-staffordshire-terriern, Staffordshirebullterriern und Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander verboten.