Was das neue Schuljahr an Änderungen bringt
Kopftuchverbot in Volksschulen, neues Dienstrecht für Junglehrer, Noten wieder ab der zweiten Klasse – es kommen viele Neuheiten.
müssen („Reime erkennen“, „elementaren Wortschatz verwenden“etc.). „Es soll transparenter werden, was die Minimalerfordernisse sind und welches Wissen zu erlangen ist“, betonte Projektleiter Klemens Riegler-picker aus dem Bildungsministerium beim Beschluss der Änderungen.
Sitzenbleiben: Ab der zweiten Klasse können Schüler auch wieder sitzenbleiben. Das war bisher erst in der vierten Klasse Volksschule möglich.
Bewertungsgespräche: Künftig werden die Eltern zu Bewertungsgesprächen über Leistungsstand und Leistungsstärken ihrer Schulkinder eingeladen. Bisher war das nur bei alternativer Beurteilung und nicht bei der Notengebung im Zeugnis der Fall. Bei Bedarf können schlechtere Schüler danach auch zu einem Förderunterricht verpflichtet werden.
Kopftuchverbot: Ebenfalls neu an den Volksschulen ist das viel diskutierte Kopftuchverbot, das nun breiter angelegt wurde. Ab Herbst ist generell „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt, so die Weisung in Amtsdeutsch.
Neue Mittelschulen: Künftig gibt es ab der 2. Klasse NMS zwei unterschiedliche Leiskönnen tungsniveaus – Standard und Standard-ahs. Die siebenteilige Notenskala wird abgeschafft, dafür treten zwei fünfteilige, sich überlappende Skalen in Kraft und es können ab der sechsten Schulstufe dauerhafte Leistungsgruppen in Deutsch, Mathematik und Englisch eingerichtet werden. Verpflichtend sind diese Neuerungen allerdings erst ab 2020/21.
Zehntes Schuljahr: Schüler, die ihr neuntes Schuljahr an einer AHS oder BMHS nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können ab dem nächsten Schuljahr freiwillig ein zehntes Schuljahr an einer polytechnischen Schule absolvieren.