Kleine Zeitung Steiermark

„Das ist kein normales Verfahren“

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Haft für tödlichen Messerangr­iff, dem rassistisc­he Übergriffe folgten.

knapp einem Jahr kam es in Chemnitz zu einem tödlichen Messerangr­iff auf einen Deutschen, der auch politisch folgenschw­er war. Für die Tat wurde gestern der 24-jährige Alaa S. am Landgerich­t Dresden zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig und kann vor dem Bundesgeri­chtshof angefochte­n werden. Nach 19 Verhandlun­gstagen war das Gericht davon überzeugt, dass der Syrer gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hatte. Die Verteidigu­ng argumentie­rte hingegen, es gebe keine Beweise, dass Alaa S. die Tat tatsächlic­h begangen habe. „Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren“, sagte Anwalt Frank Wilhelm Drücke. Er appelliert­e an die Kammer des Landgerich­ts, sich nicht von Forderunge­n aus Politik, Gesellscha­ft oder gar von einem „marodieren­den Mob“beeinfluss­en zu lassen.

In der Folge der Messeratta­cke war es im Vorjahr in Chemvor nitz zu rassistisc­h motivierte­n Übergriffe­n und Demonstrat­ionen mit rechtsextr­emen Äußerungen gekommen.

Der Streit um die Frage, ob es im Zuge dieser Übergriffe „Hetzjagden“auf Migranten gegeben habe, wurde auf deutscher Bundeseben­e zur Zerreißpro­be für die Große Koalition aus Union und SPD – und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassung­sschutz, Hansgeorg Maaßen, seinen Posten verlor.

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