„Das ist kein normales Verfahren“
Haft für tödlichen Messerangriff, dem rassistische Übergriffe folgten.
knapp einem Jahr kam es in Chemnitz zu einem tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen, der auch politisch folgenschwer war. Für die Tat wurde gestern der 24-jährige Alaa S. am Landgericht Dresden zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden. Nach 19 Verhandlungstagen war das Gericht davon überzeugt, dass der Syrer gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hatte. Die Verteidigung argumentierte hingegen, es gebe keine Beweise, dass Alaa S. die Tat tatsächlich begangen habe. „Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren“, sagte Anwalt Frank Wilhelm Drücke. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder gar von einem „marodierenden Mob“beeinflussen zu lassen.
In der Folge der Messerattacke war es im Vorjahr in Chemvor nitz zu rassistisch motivierten Übergriffen und Demonstrationen mit rechtsextremen Äußerungen gekommen.
Der Streit um die Frage, ob es im Zuge dieser Übergriffe „Hetzjagden“auf Migranten gegeben habe, wurde auf deutscher Bundesebene zur Zerreißprobe für die Große Koalition aus Union und SPD – und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hansgeorg Maaßen, seinen Posten verlor.