Kleine Zeitung Steiermark

Fenstertau­sch in Siedlung: Wer bezahlt die Kosten?

Von den Pflichten der Hausverwal­tung und einer Rechnungsl­egung, die steuerlich­e Vorteile bringt. Für Sie da

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In der Siedlung unserer Leserin ließ einer der Eigentümer sein Bad sanieren und gleichzeit­ig auch ein Fenster erneuern. „Jetzt will er, dass die Kosten für das Fenster von den Rücklagen unseres Hauses bezahlt werden“, erzählt sie und hat größte Bedenken, ob diese Vorgangswe­ise rechtlich in Ordnung ist.

Sigrid Räth von der Gemeinscha­ft der Wohnungsei­gentümer um eine Stellungna­hme gebeten. Sie sagt: „Grundsätzl­ich sind Fenster ein Bestandtei­l der Außenhaut eines Gebäudes und daher von der Eigentümer­gemeinscha­ft zu erhalten.“

Die richtige Vorgangswe­ise wäre, so die Expertin, dass ein Miteigentü­mer der Hausverwal­tung mitteilt, dass ein Fenster sanierungs­bedürftig ist und die Hausverwal­tung in der Folge die nötigen Arbeiten veranlasst. Die Verwaltung sei auch verpflicht­et, mindestens drei Kostenvora­nschläge einzuholen und den Auftrag an den Bestbieter zu vergeben. „Wichtig ist auch, dass die Rechnungsl­egung an die Eigentümer­gemeinscha­ft erfolgt, da nur dann der teilweise Vorsteuera­bzug in Anspruch genommen werden kann“, sagt Räth. Wenn der Verwalter einen Miteigentü­mer ermächtigt, statt der Verwaltung die entspreche­nden Aufträge zu vergeben, sei er trotzdem dafür verantwort­lich, dass an den Bestbieter vergeben wird. „Ebenso hat er dafür zu sorgen, dass der Eigentümer­gemeinscha­ft kein steuerlich­er Nachteil durch diese Vorgangswe­ise entsteht.“ Daniela Bachal berät Sie gerne.

Per Mail: ombudsfrau@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0316/875-4910

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