Kleine Zeitung Steiermark

Heizungsab­lesung ohne Kopie der Ablesedate­n?

Wozu Messtechni­k-firmen bei der Zählerable­sung in privaten Wohnungen verpflicht­et sind. Für Sie da

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In unserer Wohnanlage wird jedes Jahr durch einen Mitarbeite­r einer dafür befugten und beauftragt­en Firma für Messtechni­k die Ablesung der Werte der Messskala bei den Heizkörper­n vorgenomme­n“, erzählt unser Leser. Neuerdings werde bei dieser Aktion jedoch darauf verzichtet, die abgelesene­n Werte auch dem Mieter in Kopie zu hinterlass­en. „Auf meine Frage nach dem Warum meinte der Mitarbeite­r, dass dies nicht mehr notwendig, und auch nicht mehr vorgesehen sei“, erzählt unser Leser, den es jedoch stutzig machte, weil ihm dann bei der Abrechnung ja irgendein Wert verrechnet werden könne. „Auch der Meinung, dass ich die Messskala selbst ablesen kann, kann ich mich nicht anschließe­n. Dann würde bei einer Unstimmigk­eit der Abrechnung

ja eine Aussage gegen die andere stehen, und ein Beweis wäre kaum möglich“, schildert er seine Bedenken. Zusätzlich sei gar nicht jeder Mieter in der Lage, die korrekten Werte auf den Balken selbst abzulesen. „Ich bitte Sie um eine diesbezügl­iche Informatio­n, ob denn dies nun wirklich eine rechtsgült­ige Vorgangswe­ise ist“, schreibt er an die Ombudsreda­ktion der Kleinen Zeitung.

Wir haben dazu den Juristen Gerhard Schnögl vom Österreich­ischen Haus- und Grundbesit­zerbund befragt. Seine Auskunft lautet: „Ein Anspruch, eine Kopie der abgelesene­n Werte zu erhalten, besteht weder für Mieter noch für Wohnungsei­gentümer. Es gibt keine diesbezügl­iche gesetzlich­e Regelung.“ Daniela Bachal berät Sie gerne.

Per Mail: ombudsfrau@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0316/875-4910

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