Heizungsablesung ohne Kopie der Ablesedaten?
Wozu Messtechnik-firmen bei der Zählerablesung in privaten Wohnungen verpflichtet sind. Für Sie da
In unserer Wohnanlage wird jedes Jahr durch einen Mitarbeiter einer dafür befugten und beauftragten Firma für Messtechnik die Ablesung der Werte der Messskala bei den Heizkörpern vorgenommen“, erzählt unser Leser. Neuerdings werde bei dieser Aktion jedoch darauf verzichtet, die abgelesenen Werte auch dem Mieter in Kopie zu hinterlassen. „Auf meine Frage nach dem Warum meinte der Mitarbeiter, dass dies nicht mehr notwendig, und auch nicht mehr vorgesehen sei“, erzählt unser Leser, den es jedoch stutzig machte, weil ihm dann bei der Abrechnung ja irgendein Wert verrechnet werden könne. „Auch der Meinung, dass ich die Messskala selbst ablesen kann, kann ich mich nicht anschließen. Dann würde bei einer Unstimmigkeit der Abrechnung
ja eine Aussage gegen die andere stehen, und ein Beweis wäre kaum möglich“, schildert er seine Bedenken. Zusätzlich sei gar nicht jeder Mieter in der Lage, die korrekten Werte auf den Balken selbst abzulesen. „Ich bitte Sie um eine diesbezügliche Information, ob denn dies nun wirklich eine rechtsgültige Vorgangsweise ist“, schreibt er an die Ombudsredaktion der Kleinen Zeitung.
Wir haben dazu den Juristen Gerhard Schnögl vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund befragt. Seine Auskunft lautet: „Ein Anspruch, eine Kopie der abgelesenen Werte zu erhalten, besteht weder für Mieter noch für Wohnungseigentümer. Es gibt keine diesbezügliche gesetzliche Regelung.“ Daniela Bachal berät Sie gerne.
Per Mail: ombudsfrau@kleinezeitung.at oder Tel. 0316/875-4910