Auf Kollisionskurs mit den Fakten
Autofahrerin wird nach Unfall wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt – auch wenn sie sich nicht erinnert.
Gesichert ist, dass am 22. Dezember die Angeklagte (32) mit ihrem Golf auf dem Autobahnzubringer Mooskirchen gegen einen entgegenkommenden BMW gekracht ist. Dessen Fahrer starb. Die Weststeirerin steht wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht – und kann sich an nichts erinnern.
Sie soll zu schnell gefahren, von der Sonne geblendet worden und auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Der Aufprall war so heftig, dass aus der Lage der zerfetzten Wracks der Polizei anfangs nicht einmal klar war,
Alfred Lobnik in welcher Richtung unterwegs gewesen war.
Der Privatgutachter der Verteidigung versucht die Unfallrekonstruktion des Gutachters zu erschüttern: Waren Querträger und A-säule verformt? Gestaucht? Verdreht? Geknickt? Wie hoch war die Geschwindigkeit der herausgerissenen Batterie test der Verteidigerin hinein und des Motors? War der sagt die Richterin: „Sie haben Aufprallwinkel vielleicht einen schon versucht, alles zu verdrehen.“Grad höher? Richterin Julia Riffel Für sie seien die Aussagen unterbricht: „Ich weiß nicht, der Zeugen relevant: Und die sahen, worauf sie hinauswollen.“dass die Angeklagte über atsächlich hat die Verteidigung den Mittelstreifen geriet. die These in den Raum „Wir hätten noch viele Fragen“, gestellt, dass vielleicht der sagt die Verteidigerin etwas Bmw-fahrer auf die Gegenfahrbahn beleidigt, es gebe „keine objektiven geraten sei. „Sie haben versucht, Werte, aber wenn das das Opfer als Täter darzustellen“, zu viel Zeit kostet ...“
D schimpft der Anwalt ie Angeklagte wird wegen der Familie des Toten. „Das ist grob fahrlässiger Tötung zu eine Frechheit gegenüber dem sechs Monaten bedingter Haft Opfer“, meint auch Staatsanwältin und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Gertraud Pichler. In den Prower Sie erbittet Bedenkzeit.
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