Kleine Zeitung Steiermark

Auf Kollisions­kurs mit den Fakten

Autofahrer­in wird nach Unfall wegen grob fahrlässig­er Tötung verurteilt – auch wenn sie sich nicht erinnert.

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Gesichert ist, dass am 22. Dezember die Angeklagte (32) mit ihrem Golf auf dem Autobahnzu­bringer Mooskirche­n gegen einen entgegenko­mmenden BMW gekracht ist. Dessen Fahrer starb. Die Weststeire­rin steht wegen grob fahrlässig­er Tötung vor Gericht – und kann sich an nichts erinnern.

Sie soll zu schnell gefahren, von der Sonne geblendet worden und auf die Gegenfahrb­ahn geraten sein. Der Aufprall war so heftig, dass aus der Lage der zerfetzten Wracks der Polizei anfangs nicht einmal klar war,

Alfred Lobnik in welcher Richtung unterwegs gewesen war.

Der Privatguta­chter der Verteidigu­ng versucht die Unfallreko­nstruktion des Gutachters zu erschütter­n: Waren Querträger und A-säule verformt? Gestaucht? Verdreht? Geknickt? Wie hoch war die Geschwindi­gkeit der herausgeri­ssenen Batterie test der Verteidige­rin hinein und des Motors? War der sagt die Richterin: „Sie haben Aufprallwi­nkel vielleicht einen schon versucht, alles zu verdrehen.“Grad höher? Richterin Julia Riffel Für sie seien die Aussagen unterbrich­t: „Ich weiß nicht, der Zeugen relevant: Und die sahen, worauf sie hinauswoll­en.“dass die Angeklagte über atsächlich hat die Verteidigu­ng den Mittelstre­ifen geriet. die These in den Raum „Wir hätten noch viele Fragen“, gestellt, dass vielleicht der sagt die Verteidige­rin etwas Bmw-fahrer auf die Gegenfahrb­ahn beleidigt, es gebe „keine objektiven geraten sei. „Sie haben versucht, Werte, aber wenn das das Opfer als Täter darzustell­en“, zu viel Zeit kostet ...“

D schimpft der Anwalt ie Angeklagte wird wegen der Familie des Toten. „Das ist grob fahrlässig­er Tötung zu eine Frechheit gegenüber dem sechs Monaten bedingter Haft Opfer“, meint auch Staatsanwä­ltin und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Gertraud Pichler. In den Prower Sie erbittet Bedenkzeit.

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