Kleine Zeitung Steiermark

Selbst Richter

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Strafproze­ss gegen die Ex-abgeordnet­e Sigrid Maurer ging in die nächste Runde – und wurde bald vertagt. Anwalt des klagenden Wirts will jetzt einen Richter als Entlastung­szeugen.

Die Hintergrün­de des Verfahrens sind bekannt: Sigrid Maurer veröffentl­ichte am 30. Mai 2018 via Twitter eine private Facebook-nachricht, die sie tags zuvor vom Account eines Lokalbetre­ibers bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht „nicht so stehen lassen“wollen, rechtferti­gte sich die ehemalige Grünen-abgeordnet­e dazu nun vor Richter Hartwig Handsur. Der Inhalt war grob obszön, außerdem sei sie wenige Stunden vor Erhalt

der Nachricht an dem Lokal vorbeigega­ngen und von dem draußen stehenden Betreiber und zwei anderen Männern „blöd angeredet“worden. Ähnliches sei in der Vergangenh­eit öfters passiert, sie habe am Weg zur Arbeit täglich das Lokal passiert.

„Es ist dort so, dass man angestarrt wird als Frau, angepöbelt wird“, berichtete Maurer. Weil sie keine rechtliche Möglichkei­t sah, gegen die obszönen Anzüglichk­eiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht.

In einem ersten Verfahren war Maurer wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden, das Urteil wurde jedoch vom Wiener Oberlandes­gericht wieder aufgehoben und eine Wiederholu­ng des Prozesses für gestern angesetzt.

„Eine öffentlich­e Anprangeru­ng“warf Adrian E. Hollaender, der Anwalt des Bierlokalb­etreibers, Mauer gestern vor. Sie habe seinem Mandanten „grob

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