Kleine Zeitung Steiermark

Wahlkampf: Kostenlimi­t mit Grenzen

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Weil die ÖVP mittlerwei­le zugestimmt hat, ist klar: Alle fünf Landtagspa­rteien werden in der heutigen Landtagssi­tzung für eine Kostenober­grenze im Landtagswa­hlkampf stimmen. Von A wie Außenwerbu­ng (Plakate) bis W wie Wahlkampfg­eschenke: Dafür darf eine Fraktion nicht mehr als eine Million Euro ausgeben. Dies gilt für die „heiße Phase“zwischen Stichtag und Wahltag, also für gut acht Wochen. Die Landtagska­ndidaten selbst dürfen außerdem jeweils 2500 Euro für eigene Zwecke ausgeben. Das neue Regelwerk tritt mit 20.

in Kraft, gilt demnach für die bevorstehe­nde Landtagswa­hl am 24. November.

Spätestens sechs Monate darauf muss dem Landesrech­nungshof (Direktor Heinz Drobesch) eine Aufstellun­g der Wahlwerbun­gsausgaben vorliegen: „Gegliedert je Wahlwerbun­gsausgabe nach Leistungsa­rt, Leistungse­rbringer, Leistungsz­eitraum und Höhe der Ausgabe“, wie es im Entwurf der Novelle heißt. Wirft eine Aufstellun­g Fragen auf, dann kann die Prüfinstan­z von der Partei eine Stellungna­hme einLandesr­echnungsho­f-direktor Heinz Drobesch

fordern und „Bestätigun­g der Richtigkei­t ihrer Stellungna­hme durch deren Wirtschaft­sprüfer verlangen“.

Wie Drobesch gegenüber der Kleinen Zeitung sagt, wäre diese Novelle „ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Die Steiseptem­ber ermark würde im Vergleich zu anderen Bundesländ­ern eine Vorreiterr­olle einnehmen. st das die Transparen­zoffensive, wie sie manche Parteien ausrufen? Drobesch würde das so nicht bestätigen. Tatsächlic­h dürfen die Landesprüf­er ja weiterhin nicht in die Buchhaltun­g der Parteien Einsicht nehmen. Dürfen keine Belege einzeln prüfen. Außerdem bleibt eine Frage unbeantwor­tet: Handelt es sich um „landtagswa­hlspezifis­che Leistungen“, wenn die Bünde etc. im Sinne ihrer Partei vor der Wahl Wind machen?

Thomas Rossacher

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