Wahlkampf: Kostenlimit mit Grenzen
Weil die ÖVP mittlerweile zugestimmt hat, ist klar: Alle fünf Landtagsparteien werden in der heutigen Landtagssitzung für eine Kostenobergrenze im Landtagswahlkampf stimmen. Von A wie Außenwerbung (Plakate) bis W wie Wahlkampfgeschenke: Dafür darf eine Fraktion nicht mehr als eine Million Euro ausgeben. Dies gilt für die „heiße Phase“zwischen Stichtag und Wahltag, also für gut acht Wochen. Die Landtagskandidaten selbst dürfen außerdem jeweils 2500 Euro für eigene Zwecke ausgeben. Das neue Regelwerk tritt mit 20.
in Kraft, gilt demnach für die bevorstehende Landtagswahl am 24. November.
Spätestens sechs Monate darauf muss dem Landesrechnungshof (Direktor Heinz Drobesch) eine Aufstellung der Wahlwerbungsausgaben vorliegen: „Gegliedert je Wahlwerbungsausgabe nach Leistungsart, Leistungserbringer, Leistungszeitraum und Höhe der Ausgabe“, wie es im Entwurf der Novelle heißt. Wirft eine Aufstellung Fragen auf, dann kann die Prüfinstanz von der Partei eine Stellungnahme einLandesrechnungshof-direktor Heinz Drobesch
fordern und „Bestätigung der Richtigkeit ihrer Stellungnahme durch deren Wirtschaftsprüfer verlangen“.
Wie Drobesch gegenüber der Kleinen Zeitung sagt, wäre diese Novelle „ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Die Steiseptember ermark würde im Vergleich zu anderen Bundesländern eine Vorreiterrolle einnehmen. st das die Transparenzoffensive, wie sie manche Parteien ausrufen? Drobesch würde das so nicht bestätigen. Tatsächlich dürfen die Landesprüfer ja weiterhin nicht in die Buchhaltung der Parteien Einsicht nehmen. Dürfen keine Belege einzeln prüfen. Außerdem bleibt eine Frage unbeantwortet: Handelt es sich um „landtagswahlspezifische Leistungen“, wenn die Bünde etc. im Sinne ihrer Partei vor der Wahl Wind machen?
Thomas Rossacher
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