Kleine Zeitung Steiermark

Streit um Komposthau­fen und ungemähte Wiese

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Über Gartenthem­en lässt sich trefflich streiten, nicht selten geht es dabei um den Kompost, Spritzmitt­el aus Nachbars Garten und die „Schneckenz­ucht“von nebenan. Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten zum Thema.

Nachbargru­ndstück ausgeht, dann zur Wehr setzen, wenn das nach den örtlichen Verhältnis­sen gewöhnlich­e Maß überschrit­ten wird und die ortsüblich­e Benutzung des eigenen Grundstück­es wesentlich beeinträch­tigt ist“, sagt Wolfgang Reinisch. Der Nachweis, dass durch die konkrete Geruchsbel­ästigung die ortsüblich­e Benutzung des eigenen Grundstück­es wesentlich beeinträch­tigt wird, sei in einem gerichtlic­hen Verfahren aber wohl nur sehr schwer zu erbringen, zumal Geruchsbel­ästigungen sehr stark schwanken können und somit wohl über einen längeren Zeitraum hinweg fundierte Beobachtun­gen und Aufzeichnu­ngen auch dritter Personen vorliegen müssten.

3 Gibt es Vorschrift­en, die regeln, was auf dem Kompost gelagert werden darf – um etwa eine Rattenzuch­t zu vermeiden?

ANTWORT: Es existiert, so der Jurist, eine Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fes, wonach das Füttern von Tauben dann zu unterlasse­n ist, wenn es dadurch zu einem massiven Anvom locken von Tauben in den Bereich eines städtische­n Innenhofes und den daraus resultiere­nden negativen Konsequenz­en kommt. Reinisch: „Gelänge der Nachweis, dass es durch die Art der Bewirtscha­ftung eines Komposthau­fens zu einem massiven Anlocken von Mäusen und Ratten kommt, könnte man – gestützt auf die oben erwähnte Entscheidu­ng – ein entspreche­ndes Unterlassu­ngsbegehre­n in Erwägung ziehen.“

4 Mein Nachbar ist Obstbauer und spritzt seine Bäume mit Insekti

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