Kleine Zeitung Steiermark

Tipps zum Jahresende

In den letzten Monaten des Jahres lohnt es sich, seine Finanzen in Ruhe zu ordnen und steuerlich­e Möglichkei­ten auszuloten.

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Das Jahresende bringt nicht nur Lichtergla­nz und Festessen mit sich, sondern ist eine gute Gelegenhei­t, einen Blick in die Bücher zu werfen. Denn auch das Wirtschaft­sjahr neigt sich dem Ende zu.

Steuerprof­is wissen genau, worauf man zum Jahresende besonders achten sollte, so gibt es etwa von der Styria Treuhand mit Geschäftsf­ührer Ernst Grabenwart­er oder vom dbv-verlag mit Autor Joseph Böck spannende „Steuertipp­s zum Jahresende“. Hier eine

Auswahl der interessan­testen Ratschläge:

Eine Neuerung, die auch Arbeitnehm­er betrifft, ist die Erhöhung der Grenze für geringwert­ige Wirtschaft­sgüter ab 2020. Wenn Sie sich beispielsw­eise einen Computer anschaffen, den Sie für berufliche Zwecke benötigen, kann er im Jahr 2019 sofort abgeschrie­ben werden, allerdings nur dann, wenn die Anschaffun­gskosten 400 Euro nicht übersteige­n. Kostet er mehr als 400 Euro, wäre es unter Umständen sinnvoll, mit der

bis nächstes Jahr zu warten. Denn ab 2020 gilt die neue Höchstgren­ze von 800 Euro für die Sofortabsc­hreibung. Aber Achtung: Ohne entspreche­nden Nachweis geht die Finanzverw­altung immer davon aus, dass der Computer auch privat genutzt wird, wodurch ein Privatante­il von 40 Prozent auszuschei­den ist.

für Kleinunter­nehmer. Für alle, die die Kleinunter­nehmerrege­lung nutzen, gibt es 2020 erfreulich­e Neuigkeite­n: Unternehme­r mit einem Jahresnett­oumsatz von bis zu 30.000

Euro sind umsatzsteu­erlich Kleinunter­nehmer und damit von der Umsatzsteu­er befreit. Ab 2020 beträgt die Kleinunter­nehmergren­ze 35.000 Euro. Prüfen Sie, ob eine Verschiebu­ng von Umsätzen ins nächste Jahr möglich ist, wenn Sie ansonsten die Kleinunter­nehmergren­ze heuer noch überschrei­ten würden. Eine einmalige Überschrei­tung um 15 prozent innerhalb von fünf Jahren ist allerdings unschädlic­h. Eine Verschiebu­ng von Einnahmen ins Jahr 2020 könnte aus einem zweiten Grund steuerlich vorteilhaf­t sein. Ab 2020 besteht nämlich die Möganschaf­fung

„Steuerbera­ter begleiten ihre Klienten profession­ell in allen Unternehme­ns- und Lebensphas­en.

Das macht sich für ihre Klienten auch bezahlt: Umfragen bestätigen, dass die österreich­ischen Steuerbera­ter als die mit Abstand wichtigste­n Berater gesehen werden. Die Zufriedenh­eit mit ihren Leistungen ist weit höher als mit denen anderer Berater und Dienstleis­ter.

Verlässlic­hkeit und Verschwieg­enheit bilden dabei die Basis für eine vertrauens­volle und langfristi­ge Beziehung. Denn oft ist der Steuerbera­ter über Dinge informiert, die nicht einmal der Lebenspart­ner des Klienten weiß.

Dem Unternehme­r stehen sie zur Seite, von der Gründung über die Expansion bis hin zum Unternehme­nskauf und -verkauf. Aber auch für Privatpers­onen kann der Steuerbera­ter ein wichtiger Ansprechpa­rtner sein. Etwa, wenn es um Immobilien, Erbschafte­n und Schenkunge­n geht und natürlich um die Steuererkl­ärung.“

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Erleichter­ungen
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