Tipps zum Jahresende
In den letzten Monaten des Jahres lohnt es sich, seine Finanzen in Ruhe zu ordnen und steuerliche Möglichkeiten auszuloten.
Das Jahresende bringt nicht nur Lichterglanz und Festessen mit sich, sondern ist eine gute Gelegenheit, einen Blick in die Bücher zu werfen. Denn auch das Wirtschaftsjahr neigt sich dem Ende zu.
Steuerprofis wissen genau, worauf man zum Jahresende besonders achten sollte, so gibt es etwa von der Styria Treuhand mit Geschäftsführer Ernst Grabenwarter oder vom dbv-verlag mit Autor Joseph Böck spannende „Steuertipps zum Jahresende“. Hier eine
Auswahl der interessantesten Ratschläge:
Eine Neuerung, die auch Arbeitnehmer betrifft, ist die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2020. Wenn Sie sich beispielsweise einen Computer anschaffen, den Sie für berufliche Zwecke benötigen, kann er im Jahr 2019 sofort abgeschrieben werden, allerdings nur dann, wenn die Anschaffungskosten 400 Euro nicht übersteigen. Kostet er mehr als 400 Euro, wäre es unter Umständen sinnvoll, mit der
bis nächstes Jahr zu warten. Denn ab 2020 gilt die neue Höchstgrenze von 800 Euro für die Sofortabschreibung. Aber Achtung: Ohne entsprechenden Nachweis geht die Finanzverwaltung immer davon aus, dass der Computer auch privat genutzt wird, wodurch ein Privatanteil von 40 Prozent auszuscheiden ist.
für Kleinunternehmer. Für alle, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, gibt es 2020 erfreuliche Neuigkeiten: Unternehmer mit einem Jahresnettoumsatz von bis zu 30.000
Euro sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Ab 2020 beträgt die Kleinunternehmergrenze 35.000 Euro. Prüfen Sie, ob eine Verschiebung von Umsätzen ins nächste Jahr möglich ist, wenn Sie ansonsten die Kleinunternehmergrenze heuer noch überschreiten würden. Eine einmalige Überschreitung um 15 prozent innerhalb von fünf Jahren ist allerdings unschädlich. Eine Verschiebung von Einnahmen ins Jahr 2020 könnte aus einem zweiten Grund steuerlich vorteilhaft sein. Ab 2020 besteht nämlich die Möganschaffung
„Steuerberater begleiten ihre Klienten professionell in allen Unternehmens- und Lebensphasen.
Das macht sich für ihre Klienten auch bezahlt: Umfragen bestätigen, dass die österreichischen Steuerberater als die mit Abstand wichtigsten Berater gesehen werden. Die Zufriedenheit mit ihren Leistungen ist weit höher als mit denen anderer Berater und Dienstleister.
Verlässlichkeit und Verschwiegenheit bilden dabei die Basis für eine vertrauensvolle und langfristige Beziehung. Denn oft ist der Steuerberater über Dinge informiert, die nicht einmal der Lebenspartner des Klienten weiß.
Dem Unternehmer stehen sie zur Seite, von der Gründung über die Expansion bis hin zum Unternehmenskauf und -verkauf. Aber auch für Privatpersonen kann der Steuerberater ein wichtiger Ansprechpartner sein. Etwa, wenn es um Immobilien, Erbschaften und Schenkungen geht und natürlich um die Steuererklärung.“
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