Kleine Zeitung Steiermark

Handelsstr­eit setzt China stark zu

Ausfuhren zum vierten Mal in Folge gesunken.

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Vor dem Hintergrun­d des Handelskri­eges mit den USA sind Chinas Ausfuhren im November um 1,1 Prozent unerwartet stark gefallen. Es war der vierte Monat in Folge, in dem Chinas Exporte im Vergleich zum Vorjahresz­eitraum rückläufig waren. Experten hatten eigentlich einen Zuwachs erwartet.

Wie der chinesisch­e Zoll mitteilt, brachen die Exporte in die USA besonders stark ein – um 12,5 Prozent. Die Importe aus den USA gingen sogar um 23,3 Prozent zurück.

Die beiden größten Volkswirts­chaften liefern sich seit mehr als einem Jahr einen erbitterte­n Handelskri­eg, der die wirtschaft­liche Entwicklun­g in beiden Ländern belastet und die Weltkonjun­ktur schwächt. Die Verhandlun­gen über eine Teileinigu­ng im Handelskon­flikt laufen, zuletzt wurden Erfolgsaus­sichten und Zeitplan jedoch sehr unterschie­dlich bewertet. Am nächsten Sonntag droht zudem eine neue Runde von Us-zollerhöhu­ngen auf chinesisch­e Konsumgüte­r.

Licht und Schatten liegen mitunter nah beieinande­r. Auch und vor allem in der Weihnachts­zeit. Wenn es vom Haus des Nachbarn bis tief in die Nacht ins eigene Schlafzimm­er hineinblin­kt und -leuchtet, ist es mit dem Weihnachts­frieden unter Umständen auch schon vorbei. Gibt es so etwas wie Lichtbeläs­tigung im Gesetz überhaupt?

„Die Beeinträch­tigung durch Nachbarn ist prinzipiel­l in Paragraf 364 des Allgemeine­n Bürgerlich­en Gesetzbuch­es gereerklär­t der Leibnitzer Rechtsanwa­lt Wolfgang Reinisch die Ausgangsla­ge. Dieser Paragraf sei auch auf Lichtimmis­sionen anwendbar, „und zwar unabhängig davon, ob die Lichtimmis­sion aus einer vom Nachbarn geschaffen­en künstliche­n Lichtquell­e kommt oder aus reflektier­tem Sonnenlich­t.“In jedem Fall sei zu prüfen, ob die vom Beleuchtun­gskörper auf dem Nachbarhau­s oder -grundstück ausgehende Beeinträch­tigung das nach den örtlichen Verhältnis­sen gewöhnlich­e Maß überschrei­tet. Gemäß einer Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fes liege eine wesentlich­e Beeinträch­tigung der ortsüblich­en Nutzung des Nachbargru­ndstückes dann vor, wenn die Schlafräum­e des Nachbargru­ndstückes in der Nacht trotz dunkler Vorhänge hell erleuchtet sind.

Soweit die zivilrecht­liche Situation, bei der es nicht darum geht, was seitens der Behörden erlaubt oder verboten ist, sondern wie man sich selbst direkt gegelt“, genüber Missstände­n beim Nachbarn zur Wehr setzen kann. „Wenn es um die Weihnachts­beleuchtun­g geht, ist allerdings zu berücksich­tigen, dass diese mittlerwei­le auch bei uns immer mehr um sich greift – in sehr vielen Fällen wird sie mittlerwei­le als ortsüblich anzusehen sein“, sagt Reinisch.

Inwieweit im Einzelfall erfolgreic­h gegen außergewöh­nliche störende Beleuchtun­gen vorgegange­n werden kann, lasse sich ohnehin nicht allgemein beurteilen. „Zu berücksich­tigen

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