Kleine Zeitung Steiermark

Hauskauf landet bei Höchstgeri­cht

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Bürgermeis­ter blitzt ab: Gericht sieht keinen Grund, Palästinen­serfamilie Hauskauf zu untersagen.

Der Fall hatte im Sommer heftige Debatten ausgelöst. In der kleinen niederöste­rreichisch­en Gemeinde Weikendorf im Bezirk Gänserndor­f hatte der Bürgermeis­ter einer palästinen­sischen Flüchtling­sfamilie den Kauf eines Hauses verwehrt. Begründet wurde der Schritt vom Gemeindech­ef mit der Herkunft der Familie. „Die unterschie­dlichen Kulturkrei­se der islamische­n sowie der westlichen Welt“würden „in ihren Wertvorste­llungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinande­r liegen“, hieß es in der Begründung.

Doch die Entscheidu­ng der Gemeinde steht auf tönernen Füßen. Laut „Kurier“ist der Bürgermeis­ter nun auch beim niederöste­rreichisch­en Landesverw­altungsger­icht (LVWG) abgeblitzt, bereits in erster Instanz zog der Gemeindech­ef den Kürzeren. Laut LVWG gebe es keine rechtliche Grundlage, der palästinen­sischen Familie Abu El Hosna den Kauf eines Hauses zu untersagen. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. In die Weinviertl­er Ortschaft umziehen kann die Familie weiterhin nicht, weil die Gemeinde nun sechs Wochen Zeit hat, die Entscheidu­ng beim Verwaltung­s- oder Verfassung­sgerichtsh­of anzufechte­n. Die staatenlos­e Familie aus Palästina hat im März ein Wohnhaus im Weikendorf­er Ortsteil Dörfles erworben. Die Familie mit Hauptwohns­itz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt die österreich­ische Staatsbürg­erschaft. Daher muss die Grundverke­hrsbehörde einem Liegenscha­ftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat ein Mitsprache­recht. Die Stellungna­hme der Gemeinde war im Juni eingebrach­t worden.

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AKOS BERG Etappensie­g für Khalid Abu El Hosna, der sich im Weinvierte­l niederlass­en will

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