Hauskauf landet bei Höchstgericht
Bürgermeister blitzt ab: Gericht sieht keinen Grund, Palästinenserfamilie Hauskauf zu untersagen.
Der Fall hatte im Sommer heftige Debatten ausgelöst. In der kleinen niederösterreichischen Gemeinde Weikendorf im Bezirk Gänserndorf hatte der Bürgermeister einer palästinensischen Flüchtlingsfamilie den Kauf eines Hauses verwehrt. Begründet wurde der Schritt vom Gemeindechef mit der Herkunft der Familie. „Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt“würden „in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen“, hieß es in der Begründung.
Doch die Entscheidung der Gemeinde steht auf tönernen Füßen. Laut „Kurier“ist der Bürgermeister nun auch beim niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht (LVWG) abgeblitzt, bereits in erster Instanz zog der Gemeindechef den Kürzeren. Laut LVWG gebe es keine rechtliche Grundlage, der palästinensischen Familie Abu El Hosna den Kauf eines Hauses zu untersagen. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. In die Weinviertler Ortschaft umziehen kann die Familie weiterhin nicht, weil die Gemeinde nun sechs Wochen Zeit hat, die Entscheidung beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof anzufechten. Die staatenlose Familie aus Palästina hat im März ein Wohnhaus im Weikendorfer Ortsteil Dörfles erworben. Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt die österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrsbehörde einem Liegenschaftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat ein Mitspracherecht. Die Stellungnahme der Gemeinde war im Juni eingebracht worden.