Höchstrichter heben den Hochverrat auf
Der Staatsverweigerer-prozess muss zum Teil wiederholt werden. Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung „nicht konkret genug“.
Die Entscheidung hat sich schon Ende des Jahres abgezeichnet: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen 14 Staatsverweigerer vom „Staatenbund Österreich“, die im Jänner des Vorjahres am Landesgericht Graz verurteilt wurden, zum Teil aufgehoben. Die Höchstrichter folgten der Empfehlung der Generalprokuratur: Einige Fragen, die von den Berufsrichtern in der ersten Instanz an die Geschworenen gestellt wurden, waren „nicht konkret genug“. Das betrifft die schwerwiegendsten und spektakulärsten Anklagepunkte „Bestimmung zum Hochverrat“und „staatsfeindliche Verbindung“. Insgesamt hatten die Geschworenen rund 300 Fragen, über die sie 14 Stunden lang berieten, zu beantworten.
Das Verfahren gegen die „Präsidentin“Monika U., ihren Stellvertreter Jakob S. und mehrere Mitangeklagte muss daher vor einem neuen Geschworenengericht in Graz in den beanstandeten Punkten neu verhandelt werden. U. war zu 14 Jahren Haft, ihr Stellvertreter zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Dem Landesgericht steht damit ein „Monsterprozess“oder eine ganze Serie von Prozessen
und führende Vertreter des „Staatenbundes“auf der Anklagebank
bevor, weil auch die Verfahren gegen rund 230 Mitläufer aus dem Umfeld des Staatenbundes, die aus mehreren Bundesländern kommen, in Graz verhandelt werden dürften.
Das Landesgericht Graz bestätigt ein entsprechendes Aviso vom OGH, „wir warten aber noch auf die schriftliche Ausfertigung“, sagt Gerichtssprecherin Barbara Schwarz. Danach müswurden sen die Strafen für die vom OGH bestätigten Anklagepunkte (Betrug etc.) vom Oberlandesgericht neu festgesetzt werden. Der Akt kommt anschließend zurück ans Landesgericht und wird einem neuen Senat aus drei Berufsrichtern und neuen Geschworenen zugewiesen. Mit einem neuerlichen Verhandlungstermin ist wohl nicht vor Herbst zu rechnen.
Die Anstiftung zum Hochver
rat bestand laut Anklage darin, dass mehrmals Haftbefehle gegen den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung usw. ausgestellt wurden und Mitglieder des Bundesheeres aufgefordert wurden, diese zu vollziehen. Ziel sei eine „militärische Übergangsregierung“gewesen. Da kein Offizier mitmachte, blieb es beim Versuch.
Die Gründung des „Staatenbundes Österreich“an sich wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet. Weitere Anklagepunkte: versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, versuchte Nötigung etc. Etliche Opfer des „Staatenbundes“
mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe und mit der Eintragung in ein internationales Schuldenregister bedroht.
Der Stellvertreter der „Präsidentin“steht derzeit auch in anderer Sache vor Gericht. Er wird von zwei Mithäftlingen beschuldigt, er habe sie angestiftet, Justizwachebeamte in der Justizanstalt Jakomini als Geiseln zu nehmen, um seine Freilassung und die der Präsidentin, die er als „Staatsfeindin Nummer 1“bezeichnet haben soll, zu erpressen. Dabei seien auch Todesdrohungen und die Drohung, Richter und Staatsanwälte in KZS zu sperren, gefallen. Er bestreitet die Vorwürfe, der Prozess wurde vertagt.