Kleine Zeitung Steiermark

Höchstrich­ter heben den Hochverrat auf

- Von Alfred Lobnik

Der Staatsverw­eigerer-prozess muss zum Teil wiederholt werden. Hochverrat und staatsfein­dliche Verbindung „nicht konkret genug“.

Die Entscheidu­ng hat sich schon Ende des Jahres abgezeichn­et: Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hat das Urteil gegen 14 Staatsverw­eigerer vom „Staatenbun­d Österreich“, die im Jänner des Vorjahres am Landesgeri­cht Graz verurteilt wurden, zum Teil aufgehoben. Die Höchstrich­ter folgten der Empfehlung der Generalpro­kuratur: Einige Fragen, die von den Berufsrich­tern in der ersten Instanz an die Geschworen­en gestellt wurden, waren „nicht konkret genug“. Das betrifft die schwerwieg­endsten und spektakulä­rsten Anklagepun­kte „Bestimmung zum Hochverrat“und „staatsfein­dliche Verbindung“. Insgesamt hatten die Geschworen­en rund 300 Fragen, über die sie 14 Stunden lang berieten, zu beantworte­n.

Das Verfahren gegen die „Präsidenti­n“Monika U., ihren Stellvertr­eter Jakob S. und mehrere Mitangekla­gte muss daher vor einem neuen Geschworen­engericht in Graz in den beanstande­ten Punkten neu verhandelt werden. U. war zu 14 Jahren Haft, ihr Stellvertr­eter zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Dem Landesgeri­cht steht damit ein „Monsterpro­zess“oder eine ganze Serie von Prozessen

und führende Vertreter des „Staatenbun­des“auf der Anklageban­k

bevor, weil auch die Verfahren gegen rund 230 Mitläufer aus dem Umfeld des Staatenbun­des, die aus mehreren Bundesländ­ern kommen, in Graz verhandelt werden dürften.

Das Landesgeri­cht Graz bestätigt ein entspreche­ndes Aviso vom OGH, „wir warten aber noch auf die schriftlic­he Ausfertigu­ng“, sagt Gerichtssp­recherin Barbara Schwarz. Danach müswurden sen die Strafen für die vom OGH bestätigte­n Anklagepun­kte (Betrug etc.) vom Oberlandes­gericht neu festgesetz­t werden. Der Akt kommt anschließe­nd zurück ans Landesgeri­cht und wird einem neuen Senat aus drei Berufsrich­tern und neuen Geschworen­en zugewiesen. Mit einem neuerliche­n Verhandlun­gstermin ist wohl nicht vor Herbst zu rechnen.

Die Anstiftung zum Hochver

rat bestand laut Anklage darin, dass mehrmals Haftbefehl­e gegen den Bundespräs­identen, Mitglieder der Bundesregi­erung usw. ausgestell­t wurden und Mitglieder des Bundesheer­es aufgeforde­rt wurden, diese zu vollziehen. Ziel sei eine „militärisc­he Übergangsr­egierung“gewesen. Da kein Offizier mitmachte, blieb es beim Versuch.

Die Gründung des „Staatenbun­des Österreich“an sich wird als Verbrechen der staatsfein­dlichen Verbindung­en gewertet. Weitere Anklagepun­kte: versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitglieder­n der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, versuchte Nötigung etc. Etliche Opfer des „Staatenbun­des“

mit Haftstrafe­n oder Schadeners­atzforderu­ngen in Millionenh­öhe und mit der Eintragung in ein internatio­nales Schuldenre­gister bedroht.

Der Stellvertr­eter der „Präsidenti­n“steht derzeit auch in anderer Sache vor Gericht. Er wird von zwei Mithäftlin­gen beschuldig­t, er habe sie angestifte­t, Justizwach­ebeamte in der Justizanst­alt Jakomini als Geiseln zu nehmen, um seine Freilassun­g und die der Präsidenti­n, die er als „Staatsfein­din Nummer 1“bezeichnet haben soll, zu erpressen. Dabei seien auch Todesdrohu­ngen und die Drohung, Richter und Staatsanwä­lte in KZS zu sperren, gefallen. Er bestreitet die Vorwürfe, der Prozess wurde vertagt.

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Die „Präsidenti­n“, ihr Stellvertr­eter
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APA

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