Dem Ex-chef könnte neuer Prozess drohen
Sechs Monate bedingt fasste der Rachauer Ex-bürgermeister aus. Staatsanwaltschaft kündigte weitere Erhebungen an.
Das Strafverfahren gegen den Exbürgermeister von Rachau, Max Haberleitner, startete nach langen Vorerhebungen im Jahr 2016, gestern ist nun endlich das Urteil gefallen: Wegen Untreue verhängte der Schöffensenat sechs Monate bedingte Haft. „Auf den ersten Blick mag das bei einem Strafrahmen bis zu drei Jahren milde erscheinen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Veronika Schenk, „aber die Delikte liegen länger zurück, der Angeklagte führt jetzt einen ordentlichen Lebenswandel und es war eine lange Verfahrensdauer.“Erschwerend seien die mehreren Delikte über einen längeren Zeitraum und das Ausnützen von Gelegenheiten durch Multifunktionen in die Waagschale geworfen worden. „Wir sind auf acht Monate gekommen, um zwei wurde wegen der langen Verfahrensdauer reduziert.“Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Haberleitner war Bürgermeister der jetzt mit St. Margarethen bei Knittelfeld fusionierten Gemeinde Rachau, aber auch Geschäftsführer der Wipfelwanderweg-gmbh und gleichzeitig einer der Verpächter von Grundstücken für die Freizeitanlage.
Im Prozessverlauf wurde die Anklage mehrfach modifiziert, etwa wurde Amtsmissbrauch ausgeschieden. Übrig blieben die Vorwürfe, Haberleitner habe sich eine überhöhte Pacht auszahlen lassen und durch die eigenmächtige Konvertierung eines 800.000-Euro-kredits in Schweizer Franken 200.000 Euro Schaden verursacht. Dem Ex-geschäftsführer werden daraus aber nur knapp 10.000 Euro zugerechnet. Denn: Sein Nachfolger hätte (wie mittlerweile geschehen) zurückkonvertieren können. 46.000 Euro werden Haberleitner in Summe angelastet. Für ihn ist die Sache
mit dem Urteil nicht ausgestanden: Die Staatsanwältin kündigt Erhebungen an, die in ein neues Verfahren münden könnten.
Haberleitner soll sich als Geschäftsführer eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1000 Euro ausbedungen haben, genehmigt angeblich nur vom Gemeindevorstand – die Gemeinde ist alleiniger Anteilseigner der Wipfelweg-gmbh. Die Anlage ist für die Gemeinde St. Margarethen ein schwieriges Erbe, muss sie doch den Kredit zurückzahlen, das Land schießt jährlich rund 140.000 Euro Härteausgleich zu. Für Bürgermeister Erwin Hinterdorfer (SPÖ) ist der Wipfelweg „eine große Belastung“, aus eigener Kraft könne sich der Betrieb nicht finanzieren.