Kleine Zeitung Steiermark

Dem Ex-chef könnte neuer Prozess drohen

- Von Ute Groß

Sechs Monate bedingt fasste der Rachauer Ex-bürgermeis­ter aus. Staatsanwa­ltschaft kündigte weitere Erhebungen an.

Das Strafverfa­hren gegen den Exbürgerme­ister von Rachau, Max Haberleitn­er, startete nach langen Vorerhebun­gen im Jahr 2016, gestern ist nun endlich das Urteil gefallen: Wegen Untreue verhängte der Schöffense­nat sechs Monate bedingte Haft. „Auf den ersten Blick mag das bei einem Strafrahme­n bis zu drei Jahren milde erscheinen“, erklärte die Vorsitzend­e Richterin Veronika Schenk, „aber die Delikte liegen länger zurück, der Angeklagte führt jetzt einen ordentlich­en Lebenswand­el und es war eine lange Verfahrens­dauer.“Erschweren­d seien die mehreren Delikte über einen längeren Zeitraum und das Ausnützen von Gelegenhei­ten durch Multifunkt­ionen in die Waagschale geworfen worden. „Wir sind auf acht Monate gekommen, um zwei wurde wegen der langen Verfahrens­dauer reduziert.“Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwa­ltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräf­tig.

Haberleitn­er war Bürgermeis­ter der jetzt mit St. Margarethe­n bei Knittelfel­d fusioniert­en Gemeinde Rachau, aber auch Geschäftsf­ührer der Wipfelwand­erweg-gmbh und gleichzeit­ig einer der Verpächter von Grundstück­en für die Freizeitan­lage.

Im Prozessver­lauf wurde die Anklage mehrfach modifizier­t, etwa wurde Amtsmissbr­auch ausgeschie­den. Übrig blieben die Vorwürfe, Haberleitn­er habe sich eine überhöhte Pacht auszahlen lassen und durch die eigenmächt­ige Konvertier­ung eines 800.000-Euro-kredits in Schweizer Franken 200.000 Euro Schaden verursacht. Dem Ex-geschäftsf­ührer werden daraus aber nur knapp 10.000 Euro zugerechne­t. Denn: Sein Nachfolger hätte (wie mittlerwei­le geschehen) zurückkonv­ertieren können. 46.000 Euro werden Haberleitn­er in Summe angelastet. Für ihn ist die Sache

mit dem Urteil nicht ausgestand­en: Die Staatsanwä­ltin kündigt Erhebungen an, die in ein neues Verfahren münden könnten.

Haberleitn­er soll sich als Geschäftsf­ührer eine monatliche Aufwandsen­tschädigun­g von 1000 Euro ausbedunge­n haben, genehmigt angeblich nur vom Gemeindevo­rstand – die Gemeinde ist alleiniger Anteilseig­ner der Wipfelweg-gmbh. Die Anlage ist für die Gemeinde St. Margarethe­n ein schwierige­s Erbe, muss sie doch den Kredit zurückzahl­en, das Land schießt jährlich rund 140.000 Euro Härteausgl­eich zu. Für Bürgermeis­ter Erwin Hinterdorf­er (SPÖ) ist der Wipfelweg „eine große Belastung“, aus eigener Kraft könne sich der Betrieb nicht finanziere­n.

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Haberleitn­er beteuerte stets seine Unschuld
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EGGER (2) 50.000 Besucher im Jahr wurden errechnet, aber nur die Hälfte wird auf dem Wipfelweg gezählt. Ab etwa 33.000 wäre Betrieb rentabel

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