Besser geht’s nicht
Die neue Bundesregierung plant eine etappenweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2020 auf 21 Prozent. Besser in der EU geht’s nicht.
Wesentlich bei der Betrachtung der Steuertarife ist allerdings ein Vergleich der effektiven Steuerlast mit dem Steuertarif.
Eine Minderung der Steuerbelastung ist bei Nutzung von Freibeträgen oder über die Forschungsprämie von 14 Prozent für eigenbetriebliche Forschung vorgesehen.
Für betriebliche Einkünfte ist insofern auch vorgesorgt, als für Verluste, die im aktuellen Veranlagungsjahr nicht verwertet werden können, ein Verlustvortrag fürs nächste Jahr vorgesehen ist.
Weiters wissen wir, dass es seit dem Jahre 2005 die Möglichkeit gibt, die steuerlichen Ergebnisse im Rahmen einer Unternehmensgruppe zwischen Konzernen mit erfolgreichen „Unser bisheriges Ergebnissen Steuersystem (+) und solchen mit negativen zeigt, dass die Ergebnissen (-) saldiert zu besteuern. effektive Steuerlast
Unser bisheriges Steuersystem, in Österreich vor allem bei äußerst unternehmerfreundliche großen Unternehmen, zeigt, dass die effektive Bedingungen hat.“Steuerlast in Österreich
trotz massiven Steuerwettbewerbs innerhalb der EU weiterhin äußerst unternehmerfreundliche Bedingungen aufweist.
Bei einem Steuertarif von 25 Prozent fiel die Besteuerung für Unternehmen laut dem BAK Taxation Index 2015 (Beratung, Analyse, Konjunkturforschung, CH) mit 22,4 Prozent Gesamtbelastung deutlich niedriger aus als zum Beispiel in Italien mit 23,1 Prozent, Deutschland mit 29,3 Prozent und Frankreich mit 34,9 Prozent. us diesem Blickwinkel, und der sollte ganz Österreich einschließen und nicht bloß Großunternehmen mit einer ohnehin schon deutlich geringeren effektiven Steuerbelastung, sollte geklärt werden, ob nicht doch die lohnabhängigen Abgaben aufseiten der Unternehmer, wie etwa Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Weiteres, und die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsabgaben am Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil beschleunigt reduziert werden sollten. Das wäre dann wirklich eine deutliche Entlastung für Durchschnittseinkommensbezieher.
Fritz Kleiner ist Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater in Graz.
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