Kleine Zeitung Steiermark

Wenn die Hausordnun­g das Heizen regelt

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Warum man es rechtlich (nicht) akzeptiere­n muss, dass es in einer Eigentumsw­ohnung nachts immer kalt wird, nur weil die Mehrheit im

Haus eine Nachtabsen­kung der Heizung beschlosse­n hat.

Unser Leser ist seit zehn Jahren Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrpartei­enhaus, das mit einer zentralen Ölheizung beheizt wird. An allen Heizkörper­n befinden sich sogenannte Verdunstun­gszähler, die einmal jährlich von einer Firma abgelesen werden. „Leider ist es so, dass von 22 Uhr bis 5 Uhr früh eine Nachtabsen­kung bei der Heizung um 5 Grad eingestell­t ist – angeblich um Kosten zu sparen“, erzählt der Mann. Das bewirke allerdings, dass die Heizungsro­hre in seiner Wohnung im Parterre ab 22.30 Uhr vollkommen kalt sind. „Da ich abends gerne länger aufbleibe, und es da vom Fußboden her schnell kalt wird, ist das für mich ein deutlicher Mangel an Wohnkomfor­t“, klagt er. In den Wohnungen in den oberen Etagen gebe es das Problem nicht. „Meine Wohnung liegt nahe der Hauseingan­gstür, die Kellerdeck­e unter meiner Wohnung ist nicht isoliert und wir haben alte Fenster“, schildert er seine Situation. Den Ratschlag eines Mitbewohne­rs, sich doch einfach ein Zusatzheiz­gerät zu kaufen, hält er für einen schlechten Witz.

„Die Hausverwal­tung hat die Entscheidu­ng über eine Nachtabsen­kung nach meiner Beschwerde an die Eigentümer delegiert – und eine Abstimmung vorgeschla­gen“, erzählt er. Diese Abstimmung sei mittlerwei­le erfolgt, allerdings zu seinen Ungunsten. „Die Bezahlung der Heizkosten erfolgt das ganze Jahr über mit monatliche­n Fixbeträge­n und eventuelle­n Nachzahlun­gen. In den verneun Jahren musste ich sechs Mal zum Teil beträchtli­che Summen nachzahlen“, erklärt er, warum er seiner Meinung nach nichts von dieser Nachtabsen­kung hat. „Da ich die Wärmeverso­rgung für die gesamte Heizperiod­e bezahle, sollte ich doch Anspruch auf eine volle Wärmeverso­rgung rund um die Uhr haben. Ich kann ja auch nicht meinen Nachbarn Strom, Gas oder Wasser stundenwei­se abdrehen, nur weil ich der Meinung bin, dass wir sparen müssen“, meint er und möchte wissen, ob es rechtlich überhaupt in Ordnung ist, dass die Wärmeverso­rgung täglich für mehrere Stunden unterbroch­en wird.

Wir haben den Juristen Philipp Rock vom Österreich­ischen Haus- und Grundbesit­zerbund um seine Expertise gebeten. Der Grazer Rechtsanwa­lt sagt: „Die Regelung der Modalitäte­n des Betriebs der in einer Eigentums-wohnanlage bestehende­n Heizungsan­lage und damit auch die Frage, ob und in welchem Umfang eine Nachtabsen­kung in Betrieb genommen werden soll, gehört zum Inhalt der Hausordnun­g.“Die Erlassung und Änderungen der Hausordnun­g, welche Maßnahmen zur Ordnung des Gebrauchs der gemeinscha­ftlichen Teile der Liegenscha­ft umfasst, obliegen, wie Rock betont, der Mehrheit der Wohnungsei­gentümer.

„Es ist jedoch jeder einzelne Wohnungsei­gentümer zur richterlic­h gestaltend­en Nachprüfun­g von Hausordnun­gsbestimmu­ngen berechtigt“, sagt der Jurist und ergänzt: „Judiziert wurde diesbezügl­ich beispielsg­angenen

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