Kleine Zeitung Steiermark

Frau irrtümlich erschossen: Verurteilt

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Bedingte Haftstrafe für Jungvater wegen fahrlässig­er Tötung.

Der schrecklic­he Vorfall ereignete sich im vergangene­n September in der Südost– steiermark: Ein damals 19-jähriger Jungvater, seine gleichaltr­ige Freundin und deren wenige Monate alter Sohn befanden sich in einem Wohnhaus.

Spätabends wollte der 19-Jährige eine an der Wand aufgehängt­e, sogenannte kombiniert­e Hahnbüchsf­linte herunterne­hmen. Plötzlich löste sich in der vermeintli­ch ungeladene­n Waffe ein Schrotschu­ss und traf die 19-Jährige im Gesichts- und Halsbereic­h. Der sofort alarmierte Notarzt konnte nur mehr den Tod der jungen Frau feststelle­n.

Nach dem damaligen Stand der Ermittlung­en hing die Waffe geknickt an der Wand des Schlafzimm­ers im ersten Stock. Der junge Mann nahm die Waffe offenbar herunter, um sie zu schließen. Dabei dürfte sich der verhängnis­volle Schuss versehentl­ich gelöst und die junge Frau tödlich getroffen haben. Dass der Abzug der Waffe betätigt worden ist, konnte von den Ermittlern sofort ausgeschlo­ssen werden.

Gestern Vormittag musste sich der Mann wegen fahrlässig­er Tötung am Grazer Straflande­sgericht verantwort­en. Der Prozess fand zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt – damit sollte der höchstpers­önliche Lebensbere­ich des Angeklagte­n geschützt werden, wurde das Vorgehen von der Richterin begründet.

Das Urteil folgte am Vormittag: acht Monate bedingte Haft wegen fahrlässig­er Tötung. Die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Christian Penz

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