Frau irrtümlich erschossen: Verurteilt
Bedingte Haftstrafe für Jungvater wegen fahrlässiger Tötung.
Der schreckliche Vorfall ereignete sich im vergangenen September in der Südost– steiermark: Ein damals 19-jähriger Jungvater, seine gleichaltrige Freundin und deren wenige Monate alter Sohn befanden sich in einem Wohnhaus.
Spätabends wollte der 19-Jährige eine an der Wand aufgehängte, sogenannte kombinierte Hahnbüchsflinte herunternehmen. Plötzlich löste sich in der vermeintlich ungeladenen Waffe ein Schrotschuss und traf die 19-Jährige im Gesichts- und Halsbereich. Der sofort alarmierte Notarzt konnte nur mehr den Tod der jungen Frau feststellen.
Nach dem damaligen Stand der Ermittlungen hing die Waffe geknickt an der Wand des Schlafzimmers im ersten Stock. Der junge Mann nahm die Waffe offenbar herunter, um sie zu schließen. Dabei dürfte sich der verhängnisvolle Schuss versehentlich gelöst und die junge Frau tödlich getroffen haben. Dass der Abzug der Waffe betätigt worden ist, konnte von den Ermittlern sofort ausgeschlossen werden.
Gestern Vormittag musste sich der Mann wegen fahrlässiger Tötung am Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Prozess fand zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – damit sollte der höchstpersönliche Lebensbereich des Angeklagten geschützt werden, wurde das Vorgehen von der Richterin begründet.
Das Urteil folgte am Vormittag: acht Monate bedingte Haft wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Christian Penz