Kleine Zeitung Steiermark

Schutzzone: Wen trifft sie, wen schützt sie?

- Von Gerald Winter-pölsler

Schutzzone kann laut Sicherheit­spolizeige­setz dort eingericht­et werden, wo Minderjähr­ige von Straftaten bedroht werden, auch wenn diese „nicht unmittelba­r gegen sie gerichtet“sind. Umgelegt auf den Stadtpark: wenn vor den Augen von Kindern gedealt wird.

Die Polizei kann Personen aus der Schutzzone wegweisen und ein Betretungs­verbot verhängen. Wen trifft das?

ANTWORT: Das ist die Gretchenfr­age: Sperrt die Polizei Personen nur aufgrund ihres Aussehens aus der Zone? Den Beamten wurde so ein „Racial Profiling“zu Beginn der Schutzzone im Volksgarte­n 2019 vorgeworfe­n. Die Polizei weist das zurück, der Jurist verweist auf das Gesetz. „Es braucht für jedes Betretungs­verbot eine konkrete und individuel­le Begründung“, sagt Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswiss­enschaftli­chen Fakultät der Uni Graz. Die Bestimmung im Sicherheit­spolizeige­setz sei eindeutig: Es darf nur jemand „aufgrund bestimmter Tatsachen“, die den Verdacht nahelegen, dass er/sie weitere Straftaten begeht – etwa frühere Anzeigen nach dem Suchtmitte­lgesetz – aus der Schutzzone weggewiese­n werden.

Was bedeutet die neue Schutzzone im Grazer Stadtpark konkret? Die Antworten auf die wichtigste­n Fragen zur polizeilic­hen Maßnahme.

Wie hoch sind die Strafen?

ANTWORT: Wer ein Betretungs­verbot ignoriert, kann mit bis zu 1000 Euro gestraft werden. Im Wiederholu­ngsfall steigt das auf bis zu 4600 Euro.

Wie lange gilt die Schutzzone?

ANTWORT: Das Gesetz sieht eine zeitliche Begrenzung von maximal sechs Monaten vor. Wenn die Delikatzah­l sinkt und damit der Schutzgrun­d wegfällt, kann sie vorher aufgehoben werden. Im gegenteili­gen Fall kann sie auch verlängert werden.

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DANNER, APA Im Volksgarte­n wurde 2019 die erste Schutzzone verhängt

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