Schutzzone: Wen trifft sie, wen schützt sie?
Schutzzone kann laut Sicherheitspolizeigesetz dort eingerichtet werden, wo Minderjährige von Straftaten bedroht werden, auch wenn diese „nicht unmittelbar gegen sie gerichtet“sind. Umgelegt auf den Stadtpark: wenn vor den Augen von Kindern gedealt wird.
Die Polizei kann Personen aus der Schutzzone wegweisen und ein Betretungsverbot verhängen. Wen trifft das?
ANTWORT: Das ist die Gretchenfrage: Sperrt die Polizei Personen nur aufgrund ihres Aussehens aus der Zone? Den Beamten wurde so ein „Racial Profiling“zu Beginn der Schutzzone im Volksgarten 2019 vorgeworfen. Die Polizei weist das zurück, der Jurist verweist auf das Gesetz. „Es braucht für jedes Betretungsverbot eine konkrete und individuelle Begründung“, sagt Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz. Die Bestimmung im Sicherheitspolizeigesetz sei eindeutig: Es darf nur jemand „aufgrund bestimmter Tatsachen“, die den Verdacht nahelegen, dass er/sie weitere Straftaten begeht – etwa frühere Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz – aus der Schutzzone weggewiesen werden.
Was bedeutet die neue Schutzzone im Grazer Stadtpark konkret? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur polizeilichen Maßnahme.
Wie hoch sind die Strafen?
ANTWORT: Wer ein Betretungsverbot ignoriert, kann mit bis zu 1000 Euro gestraft werden. Im Wiederholungsfall steigt das auf bis zu 4600 Euro.
Wie lange gilt die Schutzzone?
ANTWORT: Das Gesetz sieht eine zeitliche Begrenzung von maximal sechs Monaten vor. Wenn die Delikatzahl sinkt und damit der Schutzgrund wegfällt, kann sie vorher aufgehoben werden. Im gegenteiligen Fall kann sie auch verlängert werden.