Kleine Zeitung Steiermark

Wie viel ein Verzug bei Zahlungen kosten kann

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Konsumente­nschützer erklären, worauf es bei Zahlungsau­fforderung­en ankommt.

Eines gleich vorweg: Eine Zahlungser­innerung ist in aller Regel ein Entgegenko­mmen einer Firma. „Eine offene Rechnung könnte nach Ablauf der Zahlungsfr­ist sofort eingeklagt werden“, sagen die Experten des Vereins für Konsumente­ninformati­on. Es gebe auch keine Verpflicht­ung, dass ein Schuldner bezüglich des Einschalte­ns eines Anwalts oder eines Inkassobür­os zur Betreibung einer offenen Forderung vorgewarnt werden muss. „Eine besondere Formvorsch­rift für Mahnungen gibt es ebenso wenig. Eine Mahnung kann per Post, Email oder SMS zugestellt werden und theoretisc­h auch mündlich – also etwa telefonisc­h – erfolgen.“

Prinzipiel­l darf ein Unternehme­n auch Mahnspesen in Rechnung stellen. Wie hoch diese sein dürfen, komme immer auf den Einzelfall an. Der Tipp des VKI: „Wenn die Forderung an sich berechtigt ist und Ihnen die Mahngebühr zu hoch erscheint, begleichen Sie fürs Erste die unbestritt­ene Forderung. Sie gewinnen damit Zeit, Zulässigke­it und Höhe der Mahngebühr abzuklären.“Außerdem steht einem Unternehme­n bei Zahlungsve­rzug Schadeners­atz zu. „Dazu zählen auch Verzugszin­sen für den offenen Betrag. Ist die Höhe der Verzugszin­sen nicht vertraglic­h vereinbart, können Ihnen die gesetzlich­en Verzugszin­sen in Höhe von vier Prozent verrechnet werden“, so der VKI.

Allen, die Post von einem Inkassobür­o erhalten, rät der VKI zunächst einmal, genau abzuklären, ob die Forderung berechtigt ist. „Wenn Sie daran zweifeln, widersprec­hen Sie am besten mit eingeschri­ebenem Brief und verlangen einen Nachweis, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn es keinen Zweifel an der Forderung gibt, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren, um zusätzlich­e Kosten zu vermeiden.“

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