Kleine Zeitung Steiermark

„Embryos kann das Leben genommen werden“

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Leser stellen ein mögliches Recht auf Sterbehilf­e der Fristenlös­ung gegenüber.

„Das wünsche ich mir nicht für Österreich“, 28. 2.

Das deutsche Verfassung­sgericht öffnet die Tür für Sterbehilf­e. Die deutschen Verfassung­srichter begründete­n dies damit, dass das allgemeine Persönlich­keitsrecht auch ein „Recht auf selbstbest­immtes Sterben“umfasse: „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“

Das Paradoxe daran: Völlig gesunden Kindern/embryos darf von Gesetzes wegen das Leben genommen werden, aber wenn ein alter, schwer kranker Mensch in einem Pflegeheim um Erlösung fleht, lässt man ihn nicht gehen. Über fremdes Leben darf man also entscheide­n, über das eigene nicht. Bei uns in Österreich ist der Weg dorthin noch lang, obwohl man auch hierzuland­e wissen müsste, dass die Lebensqual­ität im Alter entscheide­nd verbessert wird, wenn man weiß, dass es im Notfall einen Ausweg gibt.

Albrecht Rietsch, Wien bitteren Erfahrunge­n des Holocaust so, wie sie sind. Mit den in dieser Zeit getroffene­n Entscheidu­ngen wurde den Menschen das Recht auf Leben genommen. Jetzt aber wird den Menschen das Recht auf Sterben genommen. zu entziehen.

Erika Eggartner, Knittelfel­d

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Leserrepor­terin Annemarie Ninaus
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Aus der Region Hatzendorf.
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Aus der Region Hatzendorf.

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