„Embryos kann das Leben genommen werden“
Leser stellen ein mögliches Recht auf Sterbehilfe der Fristenlösung gegenüber.
„Das wünsche ich mir nicht für Österreich“, 28. 2.
Das deutsche Verfassungsgericht öffnet die Tür für Sterbehilfe. Die deutschen Verfassungsrichter begründeten dies damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“umfasse: „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“
Das Paradoxe daran: Völlig gesunden Kindern/embryos darf von Gesetzes wegen das Leben genommen werden, aber wenn ein alter, schwer kranker Mensch in einem Pflegeheim um Erlösung fleht, lässt man ihn nicht gehen. Über fremdes Leben darf man also entscheiden, über das eigene nicht. Bei uns in Österreich ist der Weg dorthin noch lang, obwohl man auch hierzulande wissen müsste, dass die Lebensqualität im Alter entscheidend verbessert wird, wenn man weiß, dass es im Notfall einen Ausweg gibt.
Albrecht Rietsch, Wien bitteren Erfahrungen des Holocaust so, wie sie sind. Mit den in dieser Zeit getroffenen Entscheidungen wurde den Menschen das Recht auf Leben genommen. Jetzt aber wird den Menschen das Recht auf Sterben genommen. zu entziehen.
Erika Eggartner, Knittelfeld
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