Budgetsanierung ist mehr als sparen
Von jetzt an werde ich nur so viel Geld ausgeben, wie ich einnehme, selbst wenn ich mir dafür Geld borgen muß“– Mark Twain hat schon vor mehr als hundert Jahren die Schwierigkeiten budgetärer Gestaltung präzise erfasst.
In den letzten Jahrzehnten war das Land Steiermark immer mehr auf das Borgen angewiesen. Der Schuldenstand war von 711 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 4,7 Milliarden im Jahr 2018 angestiegen. Der Voranschlag 2020 führt zu fünf Milliarden Euro. Auch wenn das Budget der öffentlichen Hand nicht mit dem eines privaten Haushalts verglichen werden kann, kann der Schuldenstand nicht unbegrenzt ausgeweitet werden. Was kann getan werden?
Der fiskalischen Gestaltungsmacht von Landespolitik sind starke Grenzen durch den Föderalismus gesetzt. Was die Einnahmen betrifft, ist die Steiermark fast ausschließlich auf die Zuweisungen des Bundes angewiesen, der die gemeinschaftlichen Bundesabgaben einhebt und dann nach speziellen Kriterien (hauptsächlich der Einwohnerzahl) auf die Länder verteilt. Die eigenen Einnahmen machen nur einen äußerst geringen Anteil des Budgets aus.
Der Landeshaushalt der Steiermark ist daher einnahmenseitig sehr stark durch das bundesweite Steuersystem bedingt. Die Steuern schwanken je nach wirtschaftlicher Situation und sind auch abhängig von der Steuerpolitik des Bundes. So kostete die Steuerreform 2009 die Steiermark etwa 65 Millionen Euro. Der Verzicht auf den Regress im Pflegebereich 2017/18 führte zu Einnahmeverlusten der Länder und zu langen Auseinandersetzungen, wie viel davon vom Bund ersetzt wird.
Die Ausgaben des Landes haben deutlich zugenommen: 2000 betrugen sie nur 3,8 Milliarden, 2018 waren es 6,6 Milliarden Euro. Davon entfielen auf Gesundheit und Pflege, auf das Krankenanstaltenpersonal und auf die Pflichtschulen jeweils rund eine Milliarde, auf Soziales 450, auf das Verwaltungspersonal 382, auf den Wohnbau 343, auf die stationäre Pflege 232 Millionen. Damit entfallen bereits zwei Drittel des Budgets auf sehr wichtige und sensible Bereiche. Ausgaben für Gesundheit und unterschiedliche Bereiche der sozialen Wohlfahrt haben deutlich zugenommen. Dazu kommen noch in Dimensionen zwischen 200 und 100 Millionen Verkehr, Behindertengesetz, Pensionen, Kinderbildung und -betreuung.
Eine zukunftsfähige Budgetpolitik geht über notwendige Sparappelle (die in dem meisten Fällen nur einen geringeren Zuwachs bedeuten) und Überlegungen zu marginalen Eigeneinnahmen hinaus. Es geht nicht nur darum, wie die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aussieht, sondern vielmehr um eine aufgabenorientierte Föderalismusreform – welche Aufgaben sind von wem am besten zu erledigen und wie viel an finanziellen Ressourcen sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?
Es gilt die Aufgabenerfüllung und Finanzierungsverantwortung zusammenzuführen, die regelmäßig nicht in einer Hand liegen. Das ist allerdings eine Langzeitaufgabe, für die bisher der Mut fehlte. Ein Vorteil liegt darin, dass sie weitgehend ideologiefrei ist und sich parteilicher Gegensätze entzieht. Die Zeiten steirischer Reformpartnerschaft haben dies deutlich gemacht. Neue Reformpartnerschaften in Land und Bund sind gefragt.