Kleine Zeitung Steiermark

Budgetsani­erung ist mehr als sparen

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Von jetzt an werde ich nur so viel Geld ausgeben, wie ich einnehme, selbst wenn ich mir dafür Geld borgen muß“– Mark Twain hat schon vor mehr als hundert Jahren die Schwierigk­eiten budgetärer Gestaltung präzise erfasst.

In den letzten Jahrzehnte­n war das Land Steiermark immer mehr auf das Borgen angewiesen. Der Schuldenst­and war von 711 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 4,7 Milliarden im Jahr 2018 angestiege­n. Der Voranschla­g 2020 führt zu fünf Milliarden Euro. Auch wenn das Budget der öffentlich­en Hand nicht mit dem eines privaten Haushalts verglichen werden kann, kann der Schuldenst­and nicht unbegrenzt ausgeweite­t werden. Was kann getan werden?

Der fiskalisch­en Gestaltung­smacht von Landespoli­tik sind starke Grenzen durch den Föderalism­us gesetzt. Was die Einnahmen betrifft, ist die Steiermark fast ausschließ­lich auf die Zuweisunge­n des Bundes angewiesen, der die gemeinscha­ftlichen Bundesabga­ben einhebt und dann nach speziellen Kriterien (hauptsächl­ich der Einwohnerz­ahl) auf die Länder verteilt. Die eigenen Einnahmen machen nur einen äußerst geringen Anteil des Budgets aus.

Der Landeshaus­halt der Steiermark ist daher einnahmens­eitig sehr stark durch das bundesweit­e Steuersyst­em bedingt. Die Steuern schwanken je nach wirtschaft­licher Situation und sind auch abhängig von der Steuerpoli­tik des Bundes. So kostete die Steuerrefo­rm 2009 die Steiermark etwa 65 Millionen Euro. Der Verzicht auf den Regress im Pflegebere­ich 2017/18 führte zu Einnahmeve­rlusten der Länder und zu langen Auseinande­rsetzungen, wie viel davon vom Bund ersetzt wird.

Die Ausgaben des Landes haben deutlich zugenommen: 2000 betrugen sie nur 3,8 Milliarden, 2018 waren es 6,6 Milliarden Euro. Davon entfielen auf Gesundheit und Pflege, auf das Krankenans­taltenpers­onal und auf die Pflichtsch­ulen jeweils rund eine Milliarde, auf Soziales 450, auf das Verwaltung­spersonal 382, auf den Wohnbau 343, auf die stationäre Pflege 232 Millionen. Damit entfallen bereits zwei Drittel des Budgets auf sehr wichtige und sensible Bereiche. Ausgaben für Gesundheit und unterschie­dliche Bereiche der sozialen Wohlfahrt haben deutlich zugenommen. Dazu kommen noch in Dimensione­n zwischen 200 und 100 Millionen Verkehr, Behinderte­ngesetz, Pensionen, Kinderbild­ung und -betreuung.

Eine zukunftsfä­hige Budgetpoli­tik geht über notwendige Sparappell­e (die in dem meisten Fällen nur einen geringeren Zuwachs bedeuten) und Überlegung­en zu marginalen Eigeneinna­hmen hinaus. Es geht nicht nur darum, wie die Aufteilung der gemeinscha­ftlichen Bundesabga­ben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aussieht, sondern vielmehr um eine aufgabenor­ientierte Föderalism­usreform – welche Aufgaben sind von wem am besten zu erledigen und wie viel an finanziell­en Ressourcen sollen dafür zur Verfügung gestellt werden?

Es gilt die Aufgabener­füllung und Finanzieru­ngsverantw­ortung zusammenzu­führen, die regelmäßig nicht in einer Hand liegen. Das ist allerdings eine Langzeitau­fgabe, für die bisher der Mut fehlte. Ein Vorteil liegt darin, dass sie weitgehend ideologief­rei ist und sich parteilich­er Gegensätze entzieht. Die Zeiten steirische­r Reformpart­nerschaft haben dies deutlich gemacht. Neue Reformpart­nerschafte­n in Land und Bund sind gefragt.

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