Kleine Zeitung Steiermark

Haft und Einweisung nach Brandansch­lägen

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Schöffenge­richt sprach Iraker (46) nach Brandserie schuldig. Gutachter attestiert­e dem dreifachen Vater „seelisch-geistige Abartigkei­t“.

und hat uns ganz bewusst angeschaut und ganz gezielt auf die Sicherheit­sscheibe gesprüht.“Der Sicherheit­smann verließ den Bereich und als er in der Benzinlack­e stand, entfachte der Angeklagte den Brand. Dabei fing das Hosenbein des Sicherheit­smanns Feuer. Weitere Brandansch­läge folgten im Grazer Rathaus, der BH Graz-umgebung und am Hauptbahnh­of. Wo der 46-Jährige auch mit einem mitgebrach­ten Staubsauge­rrohr auf einen Brezelstan­d und einen einschlug.

Ticketauto­maten

Der psychiatri­sche Gutachter Manfred Walzl bescheinig­te dem 46-Jährigen eine emotional-instabile Persönlich­keitsstruk­tur. Der Angeklagte sei aufgrund einer geistig-seelischen Abartigkei­t höheren Grades nicht in der Lage, Belastungs­situatione­n adäquat zu managen – aber zurechnung­sfähig. Als „Verzweiflu­ngstat“bezeichnet­e der Verteidige­r des 46-Jährigen die vier Brandansch­läge. Der Iraker habe Aufmerksam­keit erregen wollen und er verstehe das System in Österreich nicht. Nach der Zustellung des negativen Asylbesche­ids sei auch noch sein Antrag auf Rückübertr­agung der Obsorge für die drei Kinder abgelehnt worden. Die Kinder waren ihm und seiner Frau abgenommen worden, weil Vernachläs­sigungen sowie psychische Gewalt und Misshandlu­ngen im Raum standen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, fielen selbst bei der Einvernahm­e durch das LKA Sätze wie „Entweder geben Sie mir meine Kinder binnen 24 Stunden zurück oder ich brenne hier alles nieder“, und „Wenn ich nicht innerhalb von drei Tagen, vom gestrigen Tag gerechnet, freikomme, wird ganz Graz brennen“.

Der Angeklagte beteuerte: „Ich bin den falschen Weg gegangen. Einen Menschen zu verletzen, war nie meine Absicht.“Für das Schöffenge­richt stand aber fest, dass er Menschen verletzen und auch die Brandstift­ung begehen wollte. Er wurde nicht rechtskräf­tig zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her eingewiese­n.

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