Haft und Einweisung nach Brandanschlägen
Schöffengericht sprach Iraker (46) nach Brandserie schuldig. Gutachter attestierte dem dreifachen Vater „seelisch-geistige Abartigkeit“.
und hat uns ganz bewusst angeschaut und ganz gezielt auf die Sicherheitsscheibe gesprüht.“Der Sicherheitsmann verließ den Bereich und als er in der Benzinlacke stand, entfachte der Angeklagte den Brand. Dabei fing das Hosenbein des Sicherheitsmanns Feuer. Weitere Brandanschläge folgten im Grazer Rathaus, der BH Graz-umgebung und am Hauptbahnhof. Wo der 46-Jährige auch mit einem mitgebrachten Staubsaugerrohr auf einen Brezelstand und einen einschlug.
Ticketautomaten
Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl bescheinigte dem 46-Jährigen eine emotional-instabile Persönlichkeitsstruktur. Der Angeklagte sei aufgrund einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades nicht in der Lage, Belastungssituationen adäquat zu managen – aber zurechnungsfähig. Als „Verzweiflungstat“bezeichnete der Verteidiger des 46-Jährigen die vier Brandanschläge. Der Iraker habe Aufmerksamkeit erregen wollen und er verstehe das System in Österreich nicht. Nach der Zustellung des negativen Asylbescheids sei auch noch sein Antrag auf Rückübertragung der Obsorge für die drei Kinder abgelehnt worden. Die Kinder waren ihm und seiner Frau abgenommen worden, weil Vernachlässigungen sowie psychische Gewalt und Misshandlungen im Raum standen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, fielen selbst bei der Einvernahme durch das LKA Sätze wie „Entweder geben Sie mir meine Kinder binnen 24 Stunden zurück oder ich brenne hier alles nieder“, und „Wenn ich nicht innerhalb von drei Tagen, vom gestrigen Tag gerechnet, freikomme, wird ganz Graz brennen“.
Der Angeklagte beteuerte: „Ich bin den falschen Weg gegangen. Einen Menschen zu verletzen, war nie meine Absicht.“Für das Schöffengericht stand aber fest, dass er Menschen verletzen und auch die Brandstiftung begehen wollte. Er wurde nicht rechtskräftig zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.