AK erstritt rund 78,8 Millionen Euro
Rund 239.000 rechtliche Auskünfte erteilten die Experten der Arbeiterkammer im Vorjahr. Die meisten Fälle betrafen die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht. Aktuell gibt es auch vermehrt Anfragen rund um das Coronavirus.
Es gibt zwei zentrale Bereiche, in denen die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder ihre Stärke ausspielen kann: Arbeits- und Sozialrecht. Und so sind es auch diese beiden Themenfelder, in denen die höchsten Beträge eingebracht werden konnten. Insgesamt hat die Arbeiterkammer alleine in der Steiermark 2019 rund 78,8 Millionen Euro für ihre Mitglieder erstritten, 12,4 Millionen im Arbeitsrecht, 30,2 Millionen im Bereich Soziales. Es gab rund 239.000 Rechtsauskünfte.
„Die Bilanz des Vorjahres bewegt sich auf einem konstant hohen Niveau, wie wir es schon seit vielen Jahren beobachten“, fasste Direktor Wolfgang Bartosch zusammen.
So wurden im Vorjahr 1251 Klagen vor dem Arbeitsgericht eingebracht. Was auffällt: „Seitdem wir Fälle genau erheben, ist die Gastronomie im Ranking der Problembranchen am ersten Platz“, sagt der Ak-direktor. „Wir gewinnen 93 Prozent der Fälle“, ergänzt Bartosch.
Für Ak-präsident Josef Pesserl ist das ein Zeichen dafür, dass die AK mit dem Mittel der
Klage sehr umsichtig umgeht. „Wir sichern hier Ansprüche, die unsere Mitglieder sich bereits erarbeitet haben.“Pesserl betont, dass die AK hier nicht „gegen Unternehmen“arbeite. Vielmehr seien die Aktivitäten auch eine Unterstützung für jene Firmen, die sich an die Spielregeln halten würden. „Wir sorgen für mehr Fairness im Wettbewerb.“
Beim Konsumentenschutz betreffen die meisten Anfragen das Thema Wohnen. „Das geht von Betriebskostenabrechnungen bei Mietwohnungen bis zu strittigen Maklerhonoraren beim Kauf einer Eigentumswohnung.“Einen starken Anstieg gab es rund um den Themenkomplex Finanzdienstleistungen. 1,5 Millionen Euro konnten hier lukriert werden.
Natürlich haben sich in den vergangenen Wochen auch bei der Arbeiterkammer die Fragen zum Coronavirus gehäuft. Es sind meist Konsumenten, die sich an die AK wenden. Ein wichtiges Thema seien Stornogebühren bei Urlauben. Auch über Homeoffice und Quarantäne werde oft um Auskunft gebeten. „Es ist schwer vorherzusagen, wie sich die Lage entwickelt“, sagt Pesserl. Er sei hier auch mit seinem Gegenüber in der Wirtschaftskammer ständig im Austausch. „Beim Thema Kurzarbeit sind die Sozialpartner immer eingebunden.“
Prozent der Fälle, welche die Arbeiterkammer vor Gericht bringt, werden im Sinne des Angestellten entschieden. Allerdings gibt es bei zwei Dritteln der Anliegen eine außergerichtliche Einigung.