Prostituierte vor Gericht: War des Steirers Traumfrau auch Betrügerin?
Pensionist verliebte sich unsterblich in Rumänin. Dann soll die Prostituierte ihm aber plötzlich 4700 Euro, einen VW Golf und zwei Goldketterl abgeknöpft haben.
Wenn es um das Opfer, einen hilflos verknallten Steirer geht, sind sich Staatsanwalt und Verteidiger bezüglich der Diagnose sogar einig: „Der Mann hatte wegen der Frau nur mehr Herzerl in den Augen.“
Bei der angesprochenen Frau handelt es sich um eine rumänische Prostituierte (38). Die erste Beziehungsanbahnung zwischen dem Steirer und der Frau erfolgte bereits 2012. Dann war einige Jahre Sendepause, ehe der Steirer meinte, er holt die Frau zu sich nach Österreich.
Danach gehen die Schilderungen auseinander: „Sie ließ ihn im Glauben, dass daraus eine Beziehung wird. Mit diesem listigen Vorgehen lockte sie ihm Bargeld, einen VW Golf und zwei Goldketten heraus“, formuliert es Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Weshalb sich die 38-Jährige gestern wegen
Christian Penz schweren Betrugs und Diebstahls am Grazer Straflandesgericht verantworten musste.
Die Rumänin beteuert, dass nichts davon wahr ist. „Das Geld war ein Geschenk, er wollte mir damit helfen.“Auch die Überschreibung des VW Golf war eine „Hilfestellung“.
„Der Mann ist nicht damit klargekommen, dass meine Mandantin weiterhin als Prostituierte arbeiten wollte“, erzählt der Anwalt der 38-Jährigen. Es gibt sogar einen Whatsappeintrag, der bestätigt, dass die Frau kein Geld mehr von ihm wollte und ihn verließ. Ein Grund, den die Frau erläutert: „Ich musste die drei Wochen bei ihm im Hunde- und Katzenkot leben, er ließ mich auch den ganzen Tag ohne Essen allein in der Wohnung zurück.“ls es um konkrete Summen geht, die ihm fehlen, gerät der Steirer gewaltig ins Schleudern. Auf Fragen von Richterin Michaela Lapanje („Ich muss überprüfen, wo Ihr Geld ist. Und Sie haben größtenteils keine Belege für die Zahlungen“) reagiert er ruppig: „Jössas Maria, immer diese Fangfragen. Als Mann ist man sofort Heiratsschwindler. Die Prostituierten können aber machen, was sie wollen.“Am Ende verzichtet er gar auf eine Rückzahlung. Die Frau wird von allen Vorwürfen freigesprochen: „Es gibt keinen Schuldbeweis“, begründet die Richterin.
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