Kleine Zeitung Steiermark

Jihadisten-prozess: Vier Mal schuldig

-

Haftstrafe­n zwischen fünf und drei Jahren, sieben der elf Angeklagte­n freigespro­chen.

Gestern kurz nach 17 Uhr war es so weit: Der Obmann der Geschworen­en begann mit der Verlesung des Wahrspruch­s. Vier Personen wurden von den Laienricht­ern für schuldig befunden: Nedzad B., die religiöse Autorität der Grazer Taqwa-moschee, zwei Männer aus dem Führungskr­eis des radikalen Glaubensve­reins und die Ehefrau eines von ihnen.

Die Laienricht­er sahen es nach 18 Verhandlun­gstagen als erwiesen an, dass sie die Verbrechen der terroristi­schen Vereinigun­g, der kriminelle­n Organisati­on und der staatsfein­dlichen Verbindung begangen haben. Die sieben übrigen der elf Angeklagte­n erkannten sie nach ihren Beratungen, die seit dem Vormittag angedauert hatten, für nicht schuldig.

38 Personen waren allein aus dem kleinen Glaubensve­rein im Jahr 2014 in den Jihad nach Syrien gezogen. Darunter waren auch mehrere Familien mit kleinen Kindern. Der Vorwurf gegen die in diesem Prozess Angeklagte­n war in erster Linie, diese Ausreisend­en in ihrem Entschluss bestärkt und sie unterstütz­t zu haben. Der Staatsanwa­lt hatte in seinem Plädoyer angeprange­rt, dass die Taqwa-moschee ein „Is-stützpunkt in Graz“gewesen sei und in ihr eine „systematis­che Gegenerzie­hung der Kinder in dem Sinne, dass Ungläubige getötet werden müssen“, erfolgt sei.

Nedzad B. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, die zwei weiteren Männer zu je vier Jahren und die Frau zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Einer der schuldig Gesprochen­en erbat drei Tage Bedenkzeit. Die anderen, darunter die sichtlich verzweifel­te Frau, meldeten sofort Nichtigkei­tsbeschwer­de und Strafberuf­ung an. Alfred Lobnik

Newspapers in German

Newspapers from Austria