Jihadisten-prozess: Vier Mal schuldig
Haftstrafen zwischen fünf und drei Jahren, sieben der elf Angeklagten freigesprochen.
Gestern kurz nach 17 Uhr war es so weit: Der Obmann der Geschworenen begann mit der Verlesung des Wahrspruchs. Vier Personen wurden von den Laienrichtern für schuldig befunden: Nedzad B., die religiöse Autorität der Grazer Taqwa-moschee, zwei Männer aus dem Führungskreis des radikalen Glaubensvereins und die Ehefrau eines von ihnen.
Die Laienrichter sahen es nach 18 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sie die Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung begangen haben. Die sieben übrigen der elf Angeklagten erkannten sie nach ihren Beratungen, die seit dem Vormittag angedauert hatten, für nicht schuldig.
38 Personen waren allein aus dem kleinen Glaubensverein im Jahr 2014 in den Jihad nach Syrien gezogen. Darunter waren auch mehrere Familien mit kleinen Kindern. Der Vorwurf gegen die in diesem Prozess Angeklagten war in erster Linie, diese Ausreisenden in ihrem Entschluss bestärkt und sie unterstützt zu haben. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer angeprangert, dass die Taqwa-moschee ein „Is-stützpunkt in Graz“gewesen sei und in ihr eine „systematische Gegenerziehung der Kinder in dem Sinne, dass Ungläubige getötet werden müssen“, erfolgt sei.
Nedzad B. wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, die zwei weiteren Männer zu je vier Jahren und die Frau zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Einer der schuldig Gesprochenen erbat drei Tage Bedenkzeit. Die anderen, darunter die sichtlich verzweifelte Frau, meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Alfred Lobnik