Rache nach eingeklagtem Golden Handshake?
Angeklagter (48) soll nach Kündigung per Fernzugriff Daten des Ex-unternehmens unbrauchbar gemacht haben.
Irgendwie sollten wir halt die Wahrheit erforschen“, will Richter Andreas Lenz den Angeklagten zur Auskunft animieren. Denn was Angaben zu Einkommen und aktuellem Arbeitgeber angeht, verweigerte der Angeklagte jegliche Angabe. „Das passiert selten, aber wir nehmen es zur Kenntnis“, so Staatsanwältin Reingard Wagner. Vor den Richter gebracht hat ihn eine angebliche Datenlöschung bei seinem Ex-arbeitgeber. Der Schaden: 7513 Euro.
„Nicht schuldig“, erklärt der Telematiker, der 18 Jahre lang
Katrin Schwarz für das Unternehmen tätig war. „Wegen Einsparungen stand mein Name auf einer Blacklist von Personen, von denen man sich trennen wollte.“Nach einem Übertrittsangebot, das für den vierfachen Vater 1000 Euro weniger Einkommen bedeutet hätte, habe er sich „freiwillig kündigen lassen“. Und bei einer Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit einen „Golden Handshake“erstritten, wie es der Anwalt nennt. „Was haben Sie gekriegt?“, will die Staatsanwältin wissen. „Einen fünfstelligen Geldbetrag“, ist der Angeklagte um keine Details bemüht.
Ob es nicht doch Rache gewesen sein könnte, meint der Richter. „Ich hatte keinen Grund, böse zu sein.“– „Na ja, wenn man seine Arbeit gerne macht, vielleicht schon.“Ein Zeuge erklärt, dass der Fernzugriff für die Löschung von genau jenem
Unternehmen aus erfolgte, indem der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt über eine Leihfirma angestellt war. „Er hat das auch zugegeben.“– Stimmt nicht: „Ich habe mich nur entschuldigt, dass ein Zugriffsversuch durch meine Person erfolgt ist.“Funktioniert habe das aber nicht. Und er wollte nur helfen, weil es nach der Kündigung keine geordnete Übergabe gab. ür den Richter ist das ein sprichwörtlicher „Heuhaufen“. Jetzt sollen noch Zeugen befragt und ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
F