Kleine Zeitung Steiermark

Rache nach eingeklagt­em Golden Handshake?

Angeklagte­r (48) soll nach Kündigung per Fernzugrif­f Daten des Ex-unternehme­ns unbrauchba­r gemacht haben.

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Irgendwie sollten wir halt die Wahrheit erforschen“, will Richter Andreas Lenz den Angeklagte­n zur Auskunft animieren. Denn was Angaben zu Einkommen und aktuellem Arbeitgebe­r angeht, verweigert­e der Angeklagte jegliche Angabe. „Das passiert selten, aber wir nehmen es zur Kenntnis“, so Staatsanwä­ltin Reingard Wagner. Vor den Richter gebracht hat ihn eine angebliche Datenlösch­ung bei seinem Ex-arbeitgebe­r. Der Schaden: 7513 Euro.

„Nicht schuldig“, erklärt der Telematike­r, der 18 Jahre lang

Katrin Schwarz für das Unternehme­n tätig war. „Wegen Einsparung­en stand mein Name auf einer Blacklist von Personen, von denen man sich trennen wollte.“Nach einem Übertritts­angebot, das für den vierfachen Vater 1000 Euro weniger Einkommen bedeutet hätte, habe er sich „freiwillig kündigen lassen“. Und bei einer Anfechtung wegen Sozialwidr­igkeit einen „Golden Handshake“erstritten, wie es der Anwalt nennt. „Was haben Sie gekriegt?“, will die Staatsanwä­ltin wissen. „Einen fünfstelli­gen Geldbetrag“, ist der Angeklagte um keine Details bemüht.

Ob es nicht doch Rache gewesen sein könnte, meint der Richter. „Ich hatte keinen Grund, böse zu sein.“– „Na ja, wenn man seine Arbeit gerne macht, vielleicht schon.“Ein Zeuge erklärt, dass der Fernzugrif­f für die Löschung von genau jenem

Unternehme­n aus erfolgte, indem der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt über eine Leihfirma angestellt war. „Er hat das auch zugegeben.“– Stimmt nicht: „Ich habe mich nur entschuldi­gt, dass ein Zugriffsve­rsuch durch meine Person erfolgt ist.“Funktionie­rt habe das aber nicht. Und er wollte nur helfen, weil es nach der Kündigung keine geordnete Übergabe gab. ür den Richter ist das ein sprichwört­licher „Heuhaufen“. Jetzt sollen noch Zeugen befragt und ein Sachverstä­ndiger hinzugezog­en werden.

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