Regierungdehntden Ausnahmezustand über Ostern aus
„Halten Sie durch“, stimmt der Kanzler die Bürger darauf ein, dass auch das Osterfest dem Ausnahmezustand zum Opfer fällt.
Die Österreicher müssen sich auf einen wochenlangen, wenn nicht noch längeren Ausnahmezustand, der mit massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, einem dramatischen Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sowie unabsehbaren Folgen für die Wirtschaft einhergeht, gefasst machen. Bundeskanzler Sebastian Kurz trat gestern vor die Öffentlichkeit und gab bekannt, dass die Ausgangsbeschränkungen wie auch die Geschäfts-, Schul- und Uni-schließungen bis zum Ostermontag, also mindestens noch dreieinhalb Wochen aufrechtbleiben. „Halten Sie durch“, wiederholte der Kanzler mehrfach.
Ob sich die Hoffnung erfüllt, dass am Dienstag nach Ostern die Beschränkungen schrittweise gelockert werden (die Idee ist, dass in einem ersten Schritt gewisse Geschäfte, etwa Friseure, der Einzelhandel, geöffnet werden), ist mehr als fraglich. Vizekanzler Werner Kogler spricht von „Wochen“, Gesundheitsminister Rudi Anschober von „Monaten“, bis „völlige Normalität“einkehrt. Offiziell verzeichnet Österreich (Stand gestern Abend) rund 2600 Infizierte, Experten gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer („ein x-faches“) aus. Innenminister Karl Nehammer kündigte gestern den Einsatz von 3200 Soldaten im Polizeibereich an. An gemischte Streifen aus Polizisten und Soldaten, wie in anderen Ländern üblich, sei – derzeit – nicht gedacht.
Unterdessen lenkt die Bundesregierung ihre Aufmerksamkeit zunehmend auf das Spitalswesen und die medizinische Versorgung. In zehn Tagen könnte der Zustrom in die Spitäler einsetzen. Zu Wochenbeginn will Gesundheitsminister Rudi Anschober ein Schutzkonzept für Krankenhäuser präsentieren. Künftig sollen Spitalsmitarbeiter vorrangig auf Covid-19 getestet werden. Derzeit habe man Kapazitäten für 30.000 Testungen. Diese sollen aber „massiv ausgebaut“werden. Kopfzerbrechen bereiten dem Gesundheitsminister nach eigenen Angaben nicht Ausrüstung, Betten, medizinische Geräte, Beatmungsgeräte, sondern dass durch Infektionen Teile des medizinischen Personals ausfallen.
Michael Jungwirth
Wie sind Aktivitäten im Freien geregelt?
ANTWORT: Im Covid-19-maßnahmengesetz (Fassung vom 20. März) steht: „Das Betreten öffentlicher Orte (ist) verboten. Ausgenommen (...) sind Betretungen, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“
Was heißt das für Spaziergänger? Werden Parks geschlossen?
ANTWORT: Grundsätzlich entscheidet jede Gemeinde, ob sie Parks und Spielplätze schließt. Wien sperrte etwa kleinere Parks, der Stadtpark bleibt geöffnet. Wie Klagenfurt lässt auch Graz Parks bewusst offen – für Bürgermeister Nagl ist es „essenziell, dass die Menschen,
ANTWORT: Wandern ist ebenso wie das Spazierengehen geregelt. Dazu Norbert Hafner vom Alpenverein Steiermark: „Eine kleine Wanderung mit der Familie ist sicher nicht verboten. Problematisch wird es, wenn sich zu viele an einem engen Ort, etwa einer Klamm, befinden.“Unbedingt vermeiden soll man lange Touren, Skitouren (Unfallrisiko!) und Klettersteige (Ausweichen unmöglich!).
Wie hoch sind die Strafen?
ANTWORT: „Das Strafen steht derzeit nicht im Vordergrund“, sagt Rainer Dionisio, Polizeisprecher in Kärnten: „Wir zeigen Übertretungen an, die Gesundheitsbehörde straft dann.“Der Strafrahmen: Verwaltungsstrafen bis 3600 Euro, dazu eventuell gerichtliche Strafen (bis zu drei Jahre Haft) für Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.