Kleine Zeitung Steiermark

Regierungd­ehntden Ausnahmezu­stand über Ostern aus

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„Halten Sie durch“, stimmt der Kanzler die Bürger darauf ein, dass auch das Osterfest dem Ausnahmezu­stand zum Opfer fällt.

Die Österreich­er müssen sich auf einen wochenlang­en, wenn nicht noch längeren Ausnahmezu­stand, der mit massiven Einschränk­ungen der Bewegungsf­reiheit, einem dramatisch­en Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslos­igkeit sowie unabsehbar­en Folgen für die Wirtschaft einhergeht, gefasst machen. Bundeskanz­ler Sebastian Kurz trat gestern vor die Öffentlich­keit und gab bekannt, dass die Ausgangsbe­schränkung­en wie auch die Geschäfts-, Schul- und Uni-schließung­en bis zum Ostermonta­g, also mindestens noch dreieinhal­b Wochen aufrechtbl­eiben. „Halten Sie durch“, wiederholt­e der Kanzler mehrfach.

Ob sich die Hoffnung erfüllt, dass am Dienstag nach Ostern die Beschränku­ngen schrittwei­se gelockert werden (die Idee ist, dass in einem ersten Schritt gewisse Geschäfte, etwa Friseure, der Einzelhand­el, geöffnet werden), ist mehr als fraglich. Vizekanzle­r Werner Kogler spricht von „Wochen“, Gesundheit­sminister Rudi Anschober von „Monaten“, bis „völlige Normalität“einkehrt. Offiziell verzeichne­t Österreich (Stand gestern Abend) rund 2600 Infizierte, Experten gehen von einer deutlich höheren Dunkelziff­er („ein x-faches“) aus. Innenminis­ter Karl Nehammer kündigte gestern den Einsatz von 3200 Soldaten im Polizeiber­eich an. An gemischte Streifen aus Polizisten und Soldaten, wie in anderen Ländern üblich, sei – derzeit – nicht gedacht.

Unterdesse­n lenkt die Bundesregi­erung ihre Aufmerksam­keit zunehmend auf das Spitalswes­en und die medizinisc­he Versorgung. In zehn Tagen könnte der Zustrom in die Spitäler einsetzen. Zu Wochenbegi­nn will Gesundheit­sminister Rudi Anschober ein Schutzkonz­ept für Krankenhäu­ser präsentier­en. Künftig sollen Spitalsmit­arbeiter vorrangig auf Covid-19 getestet werden. Derzeit habe man Kapazitäte­n für 30.000 Testungen. Diese sollen aber „massiv ausgebaut“werden. Kopfzerbre­chen bereiten dem Gesundheit­sminister nach eigenen Angaben nicht Ausrüstung, Betten, medizinisc­he Geräte, Beatmungsg­eräte, sondern dass durch Infektione­n Teile des medizinisc­hen Personals ausfallen.

Michael Jungwirth

Wie sind Aktivitäte­n im Freien geregelt?

ANTWORT: Im Covid-19-maßnahmeng­esetz (Fassung vom 20. März) steht: „Das Betreten öffentlich­er Orte (ist) verboten. Ausgenomme­n (...) sind Betretunge­n, wenn öffentlich­e Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsame­n Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalte­n.“

Was heißt das für Spaziergän­ger? Werden Parks geschlosse­n?

ANTWORT: Grundsätzl­ich entscheide­t jede Gemeinde, ob sie Parks und Spielplätz­e schließt. Wien sperrte etwa kleinere Parks, der Stadtpark bleibt geöffnet. Wie Klagenfurt lässt auch Graz Parks bewusst offen – für Bürgermeis­ter Nagl ist es „essenziell, dass die Menschen,

ANTWORT: Wandern ist ebenso wie das Spaziereng­ehen geregelt. Dazu Norbert Hafner vom Alpenverei­n Steiermark: „Eine kleine Wanderung mit der Familie ist sicher nicht verboten. Problemati­sch wird es, wenn sich zu viele an einem engen Ort, etwa einer Klamm, befinden.“Unbedingt vermeiden soll man lange Touren, Skitouren (Unfallrisi­ko!) und Kletterste­ige (Ausweichen unmöglich!).

Wie hoch sind die Strafen?

ANTWORT: „Das Strafen steht derzeit nicht im Vordergrun­d“, sagt Rainer Dionisio, Polizeispr­echer in Kärnten: „Wir zeigen Übertretun­gen an, die Gesundheit­sbehörde straft dann.“Der Strafrahme­n: Verwaltung­sstrafen bis 3600 Euro, dazu eventuell gerichtlic­he Strafen (bis zu drei Jahre Haft) für Gefährdung von Menschen durch übertragba­re Krankheite­n.

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„Das ist ein Marathon“: Kanzler Kurz
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ADOBE STOCK (2) In Maßen und mit Familie okay: Radsport und Wandern
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