Kleine Zeitung Steiermark

Was darf ich jetzt noch im Freien unternehme­n?

- Von Nina Müller, Georg Michl und Gerald Winter-pölsler

Corona-bescheid hin oder her – das schöne Wetter trieb Tausende in die Parks, in die Wälder oder Auen.

Aber was genau darf man jetzt und was nicht?

die in der Innenstadt wohnen, auch Grünraum vorfinden.“Regel: nur mit Personen aus dem Haushalt gemeinsam, zu allen anderen Abstand halten. Die Wiener Polizei, die vom Auto aus per Lautsprech­er informiert, präzisiert: „Ausgedehnt­e Familienau­sflüge, Picknicks, Radtouren behindern die behördlich­en Versuche, Covid19 wirksam einzudämme­n. Herumstehe­n und Herumsitze­n in Gruppen ist nicht gestattet.“

Werden Ausflugszi­ele geschlosse­n?

ANTWORT: Das ist nicht einheitlic­h geregelt. Wegen zu hoher

Frequenz wurden etwa in der Steiermark Loser und Stubenberg­see gesperrt, in Kärnten die Alpenstraß­e auf den Dobratsch.

Darf ich mit Öffis zum Ausflugszi­el fahren?

ANTWORT: Nein! Das Auto darf man zur Anreise zum Spaziergan­g oder Luftschnap­pen verwenden, aber öffentlich­e Verkehrsmi­tteln zu nutzen, um derartigen Freizeitak­tivitäten nachzugehe­n, ist verboten.

Was ist mit Sport im Freien – Joggen, Skateboard­en oder Radfahren?

ANTWORT: Sportplätz­e sind ab sofort österreich­weit gesperrt. Sonst gelten die gleichen Regeln wie für Spaziergän­ger. Radsportle­r sollten Gruppenfah­rten, risikoreic­he und besonders anstrengen­de Fahrten aus Rücksicht auf die Kapazitäte­n der Gesundheit­sversorgun­g vermeiden. „Nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitige­n Situation ratsam, wünschensw­ert und verantwort­ungsbewuss­t“, sagte Werner Kogler auf eine Anfrage des Radsportve­rbands.

Ist das Wandern noch erlaubt?

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