Was darf ich jetzt noch im Freien unternehmen?
Corona-bescheid hin oder her – das schöne Wetter trieb Tausende in die Parks, in die Wälder oder Auen.
Aber was genau darf man jetzt und was nicht?
die in der Innenstadt wohnen, auch Grünraum vorfinden.“Regel: nur mit Personen aus dem Haushalt gemeinsam, zu allen anderen Abstand halten. Die Wiener Polizei, die vom Auto aus per Lautsprecher informiert, präzisiert: „Ausgedehnte Familienausflüge, Picknicks, Radtouren behindern die behördlichen Versuche, Covid19 wirksam einzudämmen. Herumstehen und Herumsitzen in Gruppen ist nicht gestattet.“
Werden Ausflugsziele geschlossen?
ANTWORT: Das ist nicht einheitlich geregelt. Wegen zu hoher
Frequenz wurden etwa in der Steiermark Loser und Stubenbergsee gesperrt, in Kärnten die Alpenstraße auf den Dobratsch.
Darf ich mit Öffis zum Ausflugsziel fahren?
ANTWORT: Nein! Das Auto darf man zur Anreise zum Spaziergang oder Luftschnappen verwenden, aber öffentliche Verkehrsmitteln zu nutzen, um derartigen Freizeitaktivitäten nachzugehen, ist verboten.
Was ist mit Sport im Freien – Joggen, Skateboarden oder Radfahren?
ANTWORT: Sportplätze sind ab sofort österreichweit gesperrt. Sonst gelten die gleichen Regeln wie für Spaziergänger. Radsportler sollten Gruppenfahrten, risikoreiche und besonders anstrengende Fahrten aus Rücksicht auf die Kapazitäten der Gesundheitsversorgung vermeiden. „Nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst“, sagte Werner Kogler auf eine Anfrage des Radsportverbands.
Ist das Wandern noch erlaubt?