Kleine Zeitung Steiermark

Hoffnung für Schwangere, die im Handel arbeiten

- Von Didi Hubmann, Günter Pilch

Sozialpart­ner empfehlen: Schwangere, die in Handelsbet­rieben arbeiten, sollen Mutterschu­tz erhalten. Und: Väter dürfen in Landesspit­älern nicht bei Geburt dabei sein, es gilt ein Besuchsver­bot.

Die Verunsiche­rung war bei schwangere­n Frauen groß: Einerseits gelten sie in Österreich nicht als Risikogrup­pe, was die Auswirkung­en des Coronaviru­s betrifft. Anderersei­ts gibt es Länder, die Schwangere arbeitsrec­htlich besonders schützen. Eine Handelsang­estellte sagt gegenüber der Kleinen Zeitung: „Es ist einfach so, dass es nicht nur um mein Leben geht, das ich schützen soll, sondern um zwei Leben, die ich schützen muss.“Eine andere Frau sagt: „Ich hätte auf Urlaub gehen sollen, weil ich Angst habe. Das kann nicht die Lösung sein. Es ist einfach ein komisches Gefühl bei den vielen Kundenkont­akten.“

Wirtschaft­skammer und Sozialpart­ner haben jetzt gemeinsam eine Aufforderu­ng an die Händler gerichtet, Schwangere aufgrund der derzeitige­n Situation nach Hause zu schicken. Gleichzeit­ig haben die Sozialpart­ner die Forderung an die Bundesregi­erung gerichtet, dass Schwangere, die im direkten Kundenkont­akt stehen, vorzeitig in den Mutterschu­tz gehen können. Gültig für jene Betriebe, die jetzt noch geöffnet sind, also Supermärkt­e, Drogerien, Apotheken, Handelsbet­er

Der Haken: Es ist eine Empfehlung der Sozialpart­ner, aber nicht gesetzlich festgehalt­en. Damit sind die Unternehme­n nicht dazu verpflicht­et.

Vor einem ganz anderen Problem stehen werdende Väter in der Steiermark: Die Regeln auf den Geburtenst­ationen öffentlich­er Spitäler haben sich drastisch geändert. Hatte zu Beginn der Viruskrise in den Häusern der Kages noch die Regelung gegolten, dass gebärende Müttriebe.

eine Vertrauens­person (etwa den Kindsvater) zur Geburt in den Kreißsaal und danach als Besuch ins Wochenzimm­er mitnehmen dürfen, ist diese Erlaubnis gekippt worden. Zu den Geburtenst­ationen der steirische­n Landeskran­kenhäuser haben nur noch die Mütter Zutritt. Selbst in den Tagen danach ist jeglicher Besuch – der Väter/anderer Familienmi­tglieder – untersagt. „Ausnahmen kann es nur geben, wenn für das Beisein einer dritten Person ein für die Behandlung zwingender Grund vorliegt“, heißt es bei der Kages. Gemeint wäre damit zum Beispiel ein Gebärdensp­rachdolmet­scher.

noch in den privaten Einrichtun­gen wie dem Sanatorium St. Leonhard oder der Privatklin­ik Ragnitz. Dort gilt zur Stunde noch, dass Väter bei der Geburt und im Wochenzimm­er dabei sein dürfen. Die Regelung kann aber jederzeit geändert werden. Allerdings gilt in beiden Privatklin­iken: Mit dürfen nur Väter, die selbst keinerlei Krankheits­symptome aufweisen. Und: Einmal in der Klinik, dürfen die Väter diese nicht mehr verlassen. Tun sie es doch, werden sie in Folge nicht mehr eingelasse­n, um das Ansteckung­srisiko zu minimieren.

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ADOBE STOCK Sozialpart­ner empfehlen Schwangere­n, die in Handelsbet­rieben arbeiten, in Mutterschu­tz zu schicken

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