Hoffnung für Schwangere, die im Handel arbeiten
Sozialpartner empfehlen: Schwangere, die in Handelsbetrieben arbeiten, sollen Mutterschutz erhalten. Und: Väter dürfen in Landesspitälern nicht bei Geburt dabei sein, es gilt ein Besuchsverbot.
Die Verunsicherung war bei schwangeren Frauen groß: Einerseits gelten sie in Österreich nicht als Risikogruppe, was die Auswirkungen des Coronavirus betrifft. Andererseits gibt es Länder, die Schwangere arbeitsrechtlich besonders schützen. Eine Handelsangestellte sagt gegenüber der Kleinen Zeitung: „Es ist einfach so, dass es nicht nur um mein Leben geht, das ich schützen soll, sondern um zwei Leben, die ich schützen muss.“Eine andere Frau sagt: „Ich hätte auf Urlaub gehen sollen, weil ich Angst habe. Das kann nicht die Lösung sein. Es ist einfach ein komisches Gefühl bei den vielen Kundenkontakten.“
Wirtschaftskammer und Sozialpartner haben jetzt gemeinsam eine Aufforderung an die Händler gerichtet, Schwangere aufgrund der derzeitigen Situation nach Hause zu schicken. Gleichzeitig haben die Sozialpartner die Forderung an die Bundesregierung gerichtet, dass Schwangere, die im direkten Kundenkontakt stehen, vorzeitig in den Mutterschutz gehen können. Gültig für jene Betriebe, die jetzt noch geöffnet sind, also Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Handelsbeter
Der Haken: Es ist eine Empfehlung der Sozialpartner, aber nicht gesetzlich festgehalten. Damit sind die Unternehmen nicht dazu verpflichtet.
Vor einem ganz anderen Problem stehen werdende Väter in der Steiermark: Die Regeln auf den Geburtenstationen öffentlicher Spitäler haben sich drastisch geändert. Hatte zu Beginn der Viruskrise in den Häusern der Kages noch die Regelung gegolten, dass gebärende Müttriebe.
eine Vertrauensperson (etwa den Kindsvater) zur Geburt in den Kreißsaal und danach als Besuch ins Wochenzimmer mitnehmen dürfen, ist diese Erlaubnis gekippt worden. Zu den Geburtenstationen der steirischen Landeskrankenhäuser haben nur noch die Mütter Zutritt. Selbst in den Tagen danach ist jeglicher Besuch – der Väter/anderer Familienmitglieder – untersagt. „Ausnahmen kann es nur geben, wenn für das Beisein einer dritten Person ein für die Behandlung zwingender Grund vorliegt“, heißt es bei der Kages. Gemeint wäre damit zum Beispiel ein Gebärdensprachdolmetscher.
noch in den privaten Einrichtungen wie dem Sanatorium St. Leonhard oder der Privatklinik Ragnitz. Dort gilt zur Stunde noch, dass Väter bei der Geburt und im Wochenzimmer dabei sein dürfen. Die Regelung kann aber jederzeit geändert werden. Allerdings gilt in beiden Privatkliniken: Mit dürfen nur Väter, die selbst keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Und: Einmal in der Klinik, dürfen die Väter diese nicht mehr verlassen. Tun sie es doch, werden sie in Folge nicht mehr eingelassen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.