„Wohin mit Gästen, die jetzt buchen?“
Für Ostern gibt es auch jetzt noch neue Buchungen. Hoteliers
drängen aber vehement auf bundesweite Regeln zur Schließung. Landesverordnungen im Westen könnten kippen.
Johann Spreitzhofer war am anderen Ende der Telefonleitung auch schon einmal leiser. „Die 2000 steirischen Hotelbetriebe sitzen noch immer zwischen allen Stühlen. Wir sollen nicht schließen, dürfen im Prinzip aber auch keine Urlaubsgäste aufnehmen.“Der für seine Besonnenheit bekannte Wirt, Almenland-hotelier und Wko-sprecher der Beherbergungsbetriebe weist mit steigender Vehemenz darauf hin, „dass wir eine bundeseinheitliche Regelung zur Schließung der Hotels brauchen“. Auch die Hoteliersvereinigung plädiert in einem offenen Brief an die Regierung für eine behördliche Schließung aller Betriebe – unter anderem, weil nur so Versicherungen für den Umsatzentgang einspringen würden.
Eine generelle Schließung ist aber vorerst nicht geplant: Laut Bundesregierung zählen Hotels zur „kritischen Infrastruktur“, daher wurde im Gegensatz zu Cafés und Restaurants von behördlicher Schließung abgesehen. „Hotels sind in Krisensituation
wichtig für die Unterbringung von Helfern, Zivildienern, Arbeitskräften der Lebensmittelverarbeitung sowie Schlüsselkräften“, heißt es aus dem Tourismusministerium.
Wobei die meisten Hotels laut Spreitzhofer nun ohnehin geschlossen haben, weil Gäste ausbleiben. Bis jetzt. Zu Ostern sei das schon wieder anders: „Für Ostern wollen mehrere Wiener bei uns buchen. Sie sagen, sie wollen auf die Alm kommen, weil sie sich hier sicherer fühlen.“Auch hätten zahlreiche Gäste, die für Ostern schon früh gebucht hätten, ihren Urlaub noch immer nicht storniert.
„Daher müssen wir jetzt wissen, was Sache ist und wie mit Stornos umzugehen ist“, so Spreitzhofer, der auf eine weitere Zwiespältigkeit hinweist: „Als Wirt dürfte ich nicht einmal abgepacktes Brot beim Fenster hinaus verkaufen, aber im Hotelbetrieb daneben dürfte ich ein Frühstücksbuffet aufbauen?“
Aber Osterurlaub auf der Alm? So war das nicht vorgesehen, hielt man auf Kleine-zeitungnachfrage gestern bei mehreren Stellen der Landes- und
Bundesregierung fest: Es gebe, wie stets kolportiert, nur vier Gründe, das Zuhause zu verlassen: Arbeit, Lebensmittelkauf, Hilfe, kurze Verschnaufpause. „Mit Urlauben, sogar in anderen Bundesländern, ist das zum aktuellen Zeitpunkt klarerweise nicht vereinbar“, so eine Stellungnahme des Ministeriums.
Vier oststeirische Hotels sind indes in Betrieb, weil sie Erntehelfer
beherbergen. Auch gibt es die Plattform openhotels.at, wo Einsatzorganisationen Bettenbedarf anmelden können. „Aber da habe ich bis dato keine Anfrage“, so Spreitzhofer.
Dass in der Steiermark das Land die Schließung der Hotels anordnet, wie es in Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Salzburg geschehen ist, gilt laut Büro des Landeshauptmanns vorerst als
nicht vorgesehen. Wie zu hören ist, dürften nämlich die Landesalleingänge rechtlich gar nicht halten. Sie wurden noch auf Basis des alten Epidemiegesetzes beschlossen (vor allem, um Ausfallsgelder für die Betriebe geltend machen zu können) – die aktuellen Corona-maßnahmen des Bundes haben ihre Grundlage jedoch im neuen Covid-19-maßnahmengesetz.