Kleine Zeitung Steiermark

Mehr Gläubige dürfen in die Kirche

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Zehn-quadratmet­er-regel fällt. Maskentrag­en in den Bänken ist kein Muss mehr.

Mit Pfingsten steht das drittwicht­igste christlich­e Fest nach Ostern und Weihnachte­n vor der Tür. Rechtzeiti­g dafür gibt es nun auch Lockerunge­n für die Kirchen, aber auch alle anderen Glaubensge­meinschaft­en im Land.

Generell wird die Zehn-quadratmet­er-regel pro Gottesdien­stbesucher aufgehoben. Ein Abstand von einem Meter zu Menschen, die nicht im gleichen Haushalt leben, muss allerdings weiter eingehalte­n werden. Entspreche­nd wollen sich auch künftig viele Gemeinden mit Klebern, Karten oder Gebetsbüch­ern behelfen, die jene Plätze markieren, die besetzt werden dürfen. Groben Schätzunge­n zufolge können nun zweieinhal­bmal mehr Menschen in den Gotteshäus­ern mitfeiern als zuvor. Masken müssen Gläubige zudem nur noch beim Eintreten und beim Verlassen der Kirche tragen. In den Bankreihen und bei der Kommunion sind sie unter Einhaltung der Abstandsre­gel nicht mehr nötig.

Die Freitagsge­bete in den Moscheen finden ebenso wieder statt – samt Mindestabs­tand. Betende sollen ihre eigenen Teppiche mitbringen.

Bei kirchliche­n Trauungen dürfen, wie berichtet, bis zu 100 Personen mitfeiern. Bei Begräbniss­en dürfen am Friedhof maximal 100 Personen teilnehmen – die Anzahl im Kirchengeb­äude hängt von dessen Größe ab. Bei Taufen gibt es keine zahlenmäßi­gen Beschränku­ngen mehr. Zum Schutz des Kindes und der Beteiligte­n sind jedoch beim Taufritual selbst bestimmte Regeln einzuhalte­n. Die katholisch­e Kirche hat für das nahende Fronleichn­amsfest eigene Richtlinie­n herausgege­ben: Sie sehen Gottesdien­ste und Prozession­en in schlichter Form vor. Monika Schachner

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MAYER In Kirchen gilt es nun, einen Meter Abstand zu halten

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