Peinlicher Zahlenfehler bei Budget
Budgetsitzung wurde kurz vor Beschluss gestoppt. Sechs Nullen vergessen.
Die FPÖ brachte einen Misstrauensantrag gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ein, die SPÖ unterstützte ihn. Es war abzusehen, dass der Antrag in der Minderheit bleiben würde, dennoch: Er wirft ein Licht auf die Stimmung zwischen Regierung und Opposition, die nicht mehr vom Zusammenhalt in Coronazeiten geprägt ist.
Unmittelbar vor dem Beschluss des ersten türkis-grünen Budgets kam es auch noch zu einem peinlichen Fehler und die Sitzung wurde gestoppt. Grund war ein Einwand von Spö-finanzsprecher Jan Krainer, der auf einen gravierenden Zahlenfehler hinwies. Demnach wäre die Auszahlungsobergrenze laut Abänderungsantrag nicht bei 102 Milliarden, sondern bei 102.000 Euro gelegen. Krainer schlug daraufhin vor, den Fehler noch zu korrigieren, das aber erst tags darauf. Övpklubobmann August Wöginger stimmte einer Sitzungsunterbrechung zu. Laut Entscheidung der Präsidiale wird die Sitzung heute um 8.30 Uhr wieder aufgenommen. Dabei kann dann erst der Budgetbeschluss und die Abstimmung über den Misstrauensantrag erfolgen.
Österreich brauche in der schwersten wirtschaftlichen und sozialen Krise der Zweiten Republik einen Minister mit klarem Plan für Krisenbewältigung, formulierte Spö-klubvize Jörg Leichtfried: „Das ist Blümel nicht.“Das Budget enthalte keinen Plan und keine Maßnahmen, wie Österreich die wirtschaftliche und soziale Krise bewältigen solle. Es fehlten Entschädigungen für Betriebe und ein großes Investitionsund Beschäftigungspaket.
Noch heftiger zog Fpö-klubchef Herbert Kickl vom Leder.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)
Von „Wählerbetrug“sprach dieser, von einer „Verhöhnung“der Wähler: „Die Menschen wollen wissen, wer das Loch bezahlen muss.“Auch die Neos ließen es an Deutlichkeit nicht fehlen: „Ihnen und Ihrem Team fehlt einfach die Expertise. Finanzminister können Sie nicht!“
Mit dem Änderungsantrag – er wurde erst gestern Nachmittag eingebracht – hat Blümel nach der heftigen Debatte um veraltete Zahlen zumindest die Covid-ausgaben doch noch berücksichtigt. Konkret wird die Überschreitungsermächtigung in Höhe von 28 Milliarden Euro auf vier Budgetrubriken aufgeteilt.