Kleine Zeitung Steiermark

Gefahrgut darf nicht in „aufblasbar­e Plastiksac­kerl“

Vertauscht, manipulier­t oder amateurhaf­t entnommen? Angeklagte haben wenig Vertrauen in Probenentn­ahme.

- Katrin Schwarz

Es ist ja nicht unkomplizi­ert und nichts Alltäglich­es“, bringt es Richterin Julia Riffel auf den Punkt. Es gibt vier Angeklagte, wobei sich zwei wegen fahrlässig­er Beeinträch­tigung der Umwelt verantwort­en müssen. Im November des Vorjahres sollen bei einem Umpumpvorg­ang in einer südoststei­rischen Lagerhalle 3000 Liter Gasöl – also Gefahrengu­t der Klasse 3 – ausgetrete­n sein. Das Problem: In der Halle darf nicht umgepumpt werden.

Stimmt ohnehin nicht, sagen die Angeklagte­n, obwohl die

Version von der Zweitangek­lagten (44) stammt. Sie habe anfangs zu wenig Informatio­nen gehabt, erklärt sie. „Und dann erzählen Sie einfach irgendeine Geschichte?“, ist die Richterin verwundert. –„Ja, ich habe erzählt, was ich mir gedacht habe.“Richtig sei, dass der

Drittangek­lagte mit einem Sattelzug gebremst habe. So sei wohl der mit „Korrosions­öl“geladene Flexitank gerissen.

„Im gegenständ­lichen Fall war Gefahrgut im Tank“, verweist die Richterin auf die untersucht­e Probe, und das darf in keinen Flexitank. „Wo haben die das entnommen? Bei mir? Beim Nachbarn? Ich habe ja keine Probe bekommen“, wird die 44-Jährige, die vor Gericht Slowenisch spricht, laut. „Das ist gegen uns Ausländer“, wittert sie Unrecht. Das verärgert die Richterin: „Ich schreie normal nicht herum, aber wenn Sie sich so aufführen, werde sogar ich laut.“– „Ist Ihre Mandantin nicht österreich­ische Staatsbürg­erin?“, fragt der Staatsanwa­lt ihre Anwälte. Die nicken. ine Sachverstä­ndige des Chemiealar­mdienstes vergleicht Flexitanks mit „aufblasbar­en Plastiksac­kerln“. Sie fühlte sich vor Ort von der Zweitangek­lagten in die Irre geführt. „Auf die Frage, was die ausgetrete­ne Flüssigkei­t sei, kam damals von ihr die Antwort ,bio‘“, erinnert sie sich. Der Prozess wurde vertagt.

E

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria