Gefahrgut darf nicht in „aufblasbare Plastiksackerl“
Vertauscht, manipuliert oder amateurhaft entnommen? Angeklagte haben wenig Vertrauen in Probenentnahme.
Es ist ja nicht unkompliziert und nichts Alltägliches“, bringt es Richterin Julia Riffel auf den Punkt. Es gibt vier Angeklagte, wobei sich zwei wegen fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt verantworten müssen. Im November des Vorjahres sollen bei einem Umpumpvorgang in einer südoststeirischen Lagerhalle 3000 Liter Gasöl – also Gefahrengut der Klasse 3 – ausgetreten sein. Das Problem: In der Halle darf nicht umgepumpt werden.
Stimmt ohnehin nicht, sagen die Angeklagten, obwohl die
Version von der Zweitangeklagten (44) stammt. Sie habe anfangs zu wenig Informationen gehabt, erklärt sie. „Und dann erzählen Sie einfach irgendeine Geschichte?“, ist die Richterin verwundert. –„Ja, ich habe erzählt, was ich mir gedacht habe.“Richtig sei, dass der
Drittangeklagte mit einem Sattelzug gebremst habe. So sei wohl der mit „Korrosionsöl“geladene Flexitank gerissen.
„Im gegenständlichen Fall war Gefahrgut im Tank“, verweist die Richterin auf die untersuchte Probe, und das darf in keinen Flexitank. „Wo haben die das entnommen? Bei mir? Beim Nachbarn? Ich habe ja keine Probe bekommen“, wird die 44-Jährige, die vor Gericht Slowenisch spricht, laut. „Das ist gegen uns Ausländer“, wittert sie Unrecht. Das verärgert die Richterin: „Ich schreie normal nicht herum, aber wenn Sie sich so aufführen, werde sogar ich laut.“– „Ist Ihre Mandantin nicht österreichische Staatsbürgerin?“, fragt der Staatsanwalt ihre Anwälte. Die nicken. ine Sachverständige des Chemiealarmdienstes vergleicht Flexitanks mit „aufblasbaren Plastiksackerln“. Sie fühlte sich vor Ort von der Zweitangeklagten in die Irre geführt. „Auf die Frage, was die ausgetretene Flüssigkeit sei, kam damals von ihr die Antwort ,bio‘“, erinnert sie sich. Der Prozess wurde vertagt.
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