Staatsanwälte fordern Schuldspruch für alle
Tenor des Schlussplädoyers: „Grasser hat kassiert.“Heute sprechen die Verteidiger.
„Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind alle Angeklagten schuldig zu sprechen und zu bestrafen.“Zu diesem Schluss kamen die Staatsanwälte im Buwog-prozess rund um Exfinanzminister Karl-heinz Grasser. Am 166. Verhandlungstag legten sie noch einmal dar, wie sich die „Viererbande“(Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Plech) zusammengetan habe, um sich über komplexe Konstrukte durch Korruption zu bereichern. Und das „zum Schaden der Steuerzahler“, wie Staatsanwalt Alexander Marchart bekräftigte. Grasser habe das als Finanzminister „erst möglich gemacht“. An dessen Schuld sei „kein Zweifel“, auch wenn die Verteidiger mit „Nebelgranaten“genau diesen Anschein erwecken wollen. „Grasser hat kassiert.“In seine Richtung sagte Marchart: „Niemand steht über dem Gesetz.“Grasser und Meischberger schüttelten bei den Ausführungen mehrfach den Kopf. Als schuldig wurde Grasser auch von den Privatbeteiligtenvertretern befunden. Durch ihn sei der Republik ein Schaden von rund 9,8 Millionen Euro entstanden, den man nun – inklusive Zinsen – zurückfordere, so die Vertreterin der Finanzprokuratur.
Heute sind die Verteidiger der Angeklagten mit ihren Schlussplädoyers am Wort, die beiden Anwälte von Grasser haben eine Redezeit von circa drei Stunden angekündigt.