„Es kann nur einen Freispruch geben“
on bereichert haben. Dazu sei ein „Tatplan“ausgeheckt worden, um sich Millionenzahlungen aus der Privatisierung der Bundeswohnungen und anderen Projekten zu teilen. „Von 150 gehörten Zeugen in diesem Prozess haben nur zwei Grasser belastet“, sagte Ainedter. Diese bezeichnete der Verteidiger als „Lügner“und „Fall für den Psychotherapeuten“. Auch das Teilgeständnis von Hochegger sei nicht ernst zu nehmen. Die Schöffen mögen fair entscheiden. „Das Verfahren hat eine allfällige Strafe bereits mehr als ersetzt.“Wess betonte, dass die Tathandlung fehle – „und alles andere ist strafrechtlich irrelevant“. Zudem: „Warum sollte Grasser so ein Trottel sein?“
der anderen Angeklagten waren sich in ihren Schlussplädoyers einig: Freispruch. Lediglich die teilgeständigen Angeklagten Hochegger und Rudolf Fischer (Causa Telekom) baten um ein mildes Urteil.
Viel lobende Worte hatten die Verteidiger für Richterin Marion Hohenecker übrig. Diese habe die Verhandlung hochprofessionell und gewissenhaft geführt, sogar Grassers Anwälte streuten ihr Rosen. Zur Erinnerung: Zu Prozessbeginn haben diese einen Ablehnungsantrag gegen Hohenecker eingebracht, weil Tweets ihres Ehemannes über Grasser für Wirbel gesorgt hatten. Auch den Schöffen wurde gedankt. „Sie sind heroisch“, sagte Wess lobend.
An ebendiese können alle 14 Angeklagten heute noch einmal ein paar Worte richten. Ihnen stehen Schlussstellungnahmen im Prozess zu, Grasser und Hochegger wollen dieses Recht in jedem Fall wahrnehmen. Sind die Angeklagten damit am Ende, ist es auch der Buwogprozess – nach 168 Verhandlungstagen im Schwurgerichtssaal. Der Schöffensenat unter Leitung von Richterin Hohenecker wird sich daraufhin zur Beratung zurückziehen, das dürfte mehrere Wochen dauern. An einem letzten Sitzungstag – ein Freitag im November oder Dezember – wird dann ein Urteil verkündet. Drei Jahre nach Beginn des Prozesses.
Laut Grassers Anwälten haben sich alle Vorwürfe „in Luft aufgelöst“, auch andere Verteidiger fordern Freisprüche. Am letzten Prozesstag sind heute die Angeklagten am Wort.