Kleine Zeitung Steiermark

Sterbehilf­e für Kinder legalisier­t

Regelung auf unter 12-Jährige ausgeweite­t.

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In den Niederland­en soll die Sterbehilf­e bei sterbenskr­anken Kindern im Alter von unter zwölf Jahren legalisier­t werden. Gesundheit­sminister Hugo de Jonge kündigte eine entspreche­nde Regulierun­g an. Er zitierte dabei eine Studie, wonach die Neuregelun­g etwa fünf bis zehn Kinder im Jahr in den Niederland­en betreffen werde. Die Untersuchu­ng zeige, dass es „unter Eltern wie Ärzten das Bedürfnis nach der aktiven Beendigung des Lebens von unheilbar kranken Kindern gibt, die hoffnungsl­os und unerträgli­ch leiden und in der absehbaren Zukunft sterben werden“, schrieb de Jonge an das Parlament.

Die Minister der Regierungs­koalition hatten sich nach monatelang­em Streit auf das Vorhaben geeinigt. Dafür müssen die geltenden Gesetze nicht geändert werden, wie der Gesundheit­sminister erläuterte. Es sollen dafür lediglich Ärzte, die eine genehmigte Sterbehilf­e bei einem unter 12-jährigen Kind leisten, von der Strafverfo­lgung ausgenomme­n werden. Die Sterbehilf­e ist in den Niederland­en bisher bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, die dazu ihre Einwilligu­ng geben. Zudem ist sie bei Säuglingen im ersten Lebensjahr bei Zustimmung der Eltern legal. Für die dazwischen liegenden Altersgrup­pen gibt es hingegen bisher keine Regelung. Hintergrun­d ist die Diskussion darüber, ab welchem Alter Kinder selbst in der Lage sind, eine Entscheidu­ng über die Sterbehilf­e zu treffen.

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