Der Buwog-prozess in Zahlen
makler Ernst Plech einen „Tatplan“erstellt haben, um von Grassers Zeit als Finanzminister zu profitieren. Beim Verkauf der Bundeswohnungen im Jahr 2004 soll Grasser im Bieterverfahren geheime Informationen weitergegeben haben, damit „die Viererbande“eine Provision von 9,6 Millionen Euro „einkassieren“kann. So formulieren es die Staatsanwälte. 200.000 Euro seien bei der Einmietung der Finanz in den Terminal Tower in Linz geflossen, auch hier soll Grasser profitiert haben. Aufgeteilt habe man sich das Geld über komplexe Firmenund Kontokonstruktionen. Grasser und Meischberger bestreiten diesen Vorwurf seit Beginn des Prozesses, Hochegger hat jedoch ein Teilgeständnis abgelegt und seine beiden Mitangeklagten damit schwer belastet. 168 Verhandlungstage wurden seit Prozessbeginn im Dezember 2017 abgehalten.
150 Zeugen wurden im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht befragt.
15 Angeklagte gibt es im Verfahren, nicht alle davon sind anwesend. Plech bleibt aus gesundheitlichen Gründen fern, ein anderer Angeklagter befindet sich im Ausland. wurden im Verfahren behandelt.
umfasst der Senat, der die Urteile fällt.
Im Laufe des Verfahrens wurden noch zwei weitere Causen inkludiert. Eine Anklage zu schwarzen Kassen der Telekom Austria, die es bei Hocheggers Valora-gesellschaft gegeben haben soll. Und eine Anklage gegen Meischberger, der beim Verkauf seiner Villa betrogen haben soll.
150 Zeugen wurden seit Prozessbeginn im Dezember 2017 befragt, zwei davon haben vor allem Grasser schwer belastet. Dessen Anwälte sehen darin eine „Vendetta“ohne Wahrheitsgehalt gegen ihren Mandanten. Mehr Gefallen haben sie im Laufe des Prozesses an Richterin Marion Hohenecker gefunden. Hatten sie diese zu Prozessbeginn noch aus Befangenheitsgründen absetzen wollen, streuten sie ihr – gemeinsam mit den Angeklagten – in der letzten Verhandlungswoche Rosen. Sie habe das Verfahren professionell und gewissenhaft geführt. Hohenecker fiel neben herausragendem Aktenwissen auch mit durchaus strengen Ermahnungen für Angeklagte und Verteidiger auf, aber auch mit dem ein oder anderen flotten Spruch.
Gemeinsam mit einem weiteren Berufsrichter und zwei Schöffen wird sie über die Urteile entscheiden. Dazu werden sich die vier in den nächsten Wochen wohl mehrfach in jenem Zimmer im Wiener Straflandesgericht einfinden, in dem der „Akt Buwog“dank Unmenge an Unterlagen „wohnt“. Sollten die beiden Laienrichter übrigens für „nicht schuldig“, die Berufsrichter jedoch für „schuldig“stimmen, kommt es zu einem Freispruch – im Zweifel für den Angeklagten.
Verkündet werden sollen die Urteile an einem Freitag im November oder Anfang Dezember, auch Freitag, der 13., wäre möglich. „Das wäre ihr Stil“, witzelt ein Verteidiger in Richtung Richterin. Doch wer glaubt, dass die Causa Buwog mit Urteilsverkündung abgeschlossen ist, der irrt. Denn dass der Akt bei der nächsten Instanz und damit beim Oberlandesgericht (OLG) landen wird, gilt als sicher. Kommt es zu Verurteilungen, werden die Verteidiger Beschwerde einlegen. Kommt es zu keiner, wird es die Staatsanwaltschaft tun. Realistischer Zeitpunkt für eine Olg-entscheidung: Frühjahr 2023.