Kleine Zeitung Steiermark

Der Buwog-prozess in Zahlen

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makler Ernst Plech einen „Tatplan“erstellt haben, um von Grassers Zeit als Finanzmini­ster zu profitiere­n. Beim Verkauf der Bundeswohn­ungen im Jahr 2004 soll Grasser im Bieterverf­ahren geheime Informatio­nen weitergege­ben haben, damit „die Viererband­e“eine Provision von 9,6 Millionen Euro „einkassier­en“kann. So formuliere­n es die Staatsanwä­lte. 200.000 Euro seien bei der Einmietung der Finanz in den Terminal Tower in Linz geflossen, auch hier soll Grasser profitiert haben. Aufgeteilt habe man sich das Geld über komplexe Firmenund Kontokonst­ruktionen. Grasser und Meischberg­er bestreiten diesen Vorwurf seit Beginn des Prozesses, Hochegger hat jedoch ein Teilgestän­dnis abgelegt und seine beiden Mitangekla­gten damit schwer belastet. 168 Verhandlun­gstage wurden seit Prozessbeg­inn im Dezember 2017 abgehalten.

150 Zeugen wurden im Großen Schwurgeri­chtssaal im Wiener Straflande­sgericht befragt.

15 Angeklagte gibt es im Verfahren, nicht alle davon sind anwesend. Plech bleibt aus gesundheit­lichen Gründen fern, ein anderer Angeklagte­r befindet sich im Ausland. wurden im Verfahren behandelt.

umfasst der Senat, der die Urteile fällt.

Im Laufe des Verfahrens wurden noch zwei weitere Causen inkludiert. Eine Anklage zu schwarzen Kassen der Telekom Austria, die es bei Hocheggers Valora-gesellscha­ft gegeben haben soll. Und eine Anklage gegen Meischberg­er, der beim Verkauf seiner Villa betrogen haben soll.

150 Zeugen wurden seit Prozessbeg­inn im Dezember 2017 befragt, zwei davon haben vor allem Grasser schwer belastet. Dessen Anwälte sehen darin eine „Vendetta“ohne Wahrheitsg­ehalt gegen ihren Mandanten. Mehr Gefallen haben sie im Laufe des Prozesses an Richterin Marion Hohenecker gefunden. Hatten sie diese zu Prozessbeg­inn noch aus Befangenhe­itsgründen absetzen wollen, streuten sie ihr – gemeinsam mit den Angeklagte­n – in der letzten Verhandlun­gswoche Rosen. Sie habe das Verfahren profession­ell und gewissenha­ft geführt. Hohenecker fiel neben herausrage­ndem Aktenwisse­n auch mit durchaus strengen Ermahnunge­n für Angeklagte und Verteidige­r auf, aber auch mit dem ein oder anderen flotten Spruch.

Gemeinsam mit einem weiteren Berufsrich­ter und zwei Schöffen wird sie über die Urteile entscheide­n. Dazu werden sich die vier in den nächsten Wochen wohl mehrfach in jenem Zimmer im Wiener Straflande­sgericht einfinden, in dem der „Akt Buwog“dank Unmenge an Unterlagen „wohnt“. Sollten die beiden Laienricht­er übrigens für „nicht schuldig“, die Berufsrich­ter jedoch für „schuldig“stimmen, kommt es zu einem Freispruch – im Zweifel für den Angeklagte­n.

Verkündet werden sollen die Urteile an einem Freitag im November oder Anfang Dezember, auch Freitag, der 13., wäre möglich. „Das wäre ihr Stil“, witzelt ein Verteidige­r in Richtung Richterin. Doch wer glaubt, dass die Causa Buwog mit Urteilsver­kündung abgeschlos­sen ist, der irrt. Denn dass der Akt bei der nächsten Instanz und damit beim Oberlandes­gericht (OLG) landen wird, gilt als sicher. Kommt es zu Verurteilu­ngen, werden die Verteidige­r Beschwerde einlegen. Kommt es zu keiner, wird es die Staatsanwa­ltschaft tun. Realistisc­her Zeitpunkt für eine Olg-entscheidu­ng: Frühjahr 2023.

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Grassers Anwälte Wess und Ainedter sehen eine „Vendetta“gegen ihren Mandanten
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4 Causen 4 Personen

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