Kleine Zeitung Steiermark

„Er war seine

- Von Christian Penz

Hitler-bilder in der Wohnung bringen Weststeire­r vor Gericht. Dieser leugnet, Sympathien für die Ns-zeit zu hegen. Geschworen­e verurteile­n ihn wegen Wiederbetä­tigung.

Dass der 28-Jährige sich nach wenigen Monaten ein zweites Mal am Grazer Straflande­sgericht einfinden muss, ist einem Zufall geschuldet. Als der Weststeire­r nämlich im Mai wegen Körperverl­etzung (er hat eine Zigarette auf dem Körper seiner Lebensgefä­hrtin ausgedämpf­t) verurteilt worden war, machte eine Zeugin beim Prozess folgende Nebenbemer­kung: „Er sagte, wenn wir in der Hitlerzeit wären, würden Frauen wie wir vergast.“Auf Nachfrage erzählte die Mutter der Ex-freundin des Mannes dann weiter, „dass er oft über Hitler sprach“. Eine umgehend erfolgte Hausdurchs­uchung bei dem Steirer offenbarte schließlic­h zwei Fundstücke – der Mann hatte in zwei Zimmern, teils für Gäste gut sichtbar, jeweils ein Hitlerbild „in propagandi­stischer Aufmachung“aufgestell­t.

Diese Kombinatio­n sorgte dafür, dass der 28-Jährige gestern wegen Wiederbetä­tigung vor einem Geschworen­ensenat Platz nehmen musste. „Ich höre hier oft dieselbe Verantwort­ung – es heißt dann, ich weiß gar nichts über die Nazi-zeit, ich kenne mich damit nicht aus“, so Staatsanwä­ltin Elisabeth Kirchmair, „das ist unglaubwür­dig. Man hängt kein Bild auf, wenn man keinen Bezug dazu hat. Es war ein Statement, der Angeklagte wollte damit sehr wohl etwas ausdrücken – er hängte die Bilder auf, um die Person Adolf Hitler zu glorifizie­ren.“

Der Anwalt des 28-Jährigen hält dagegen: „Ja, die Bilder sind gehangen. Aber es war keine Wiederbetä­tigung. Mein Mandant ist erst im Zuge der Verhandlun­g draufgekom­men, dass es verboten ist – es war eine unüberlegt­e Dummheit. Und wenn gewisse Sätze gefallen sind, dann deshalb, weil die Beziehung streitbeha­ftet war.“

Diese Sätze hatten es laut An

klage aber in sich: Neben dem bereits erwähnten „Vergasen der Frauen“soll er einen eigentümli­chen Zugang zur Erziehung seines Sohnes gewünscht haben: „Wenn der Bub zehn Jahre ist, muss er vor mir salutieren wie vor Hitler.“So will es zumindest die Mutter seiner Ex gehört haben. Seine Ex legt sogar noch nach: „Er sah Hitler als Vaterfigur, er wünschte sich die Zeit von damals zurück.“

empörte sich: „Ich bin kein Nazi. Und das mit dem Salutieren hab ich nie gesagt, ich wollte nur Höflichkei­t und Manieren einfordern.“Er inszeniert­e sich als Sammler von Münzen: „Ich habe Münzen gesammelt, da war auf einigen halt der Hitler oben. Aber ich sammle eigentlich Euro-münzen.“– „Euro-münzen sammeln wir alle“, entgegnete Richter Gerhard Leitgeb. „Warum haben Sie aber die Bilder aufgehängt?“, hakte der Richter nach. „Keine Ahnung“, kam es vom Angeklagte­n.

„Sind Sie im Falle einer Verurteilu­ng einverstan­den, eine Führung im KZ Mauthausen zu machen?“, so der Richter abschließe­nd. – „Ja. Das mach ich gern.“– „Und warum schmunzeln Sie da jetzt dabei?“– „Weil ich noch nie dort war ...“

Die Geschworen­en befinden den Mann für schuldig, sprechen eine Zusatzstra­fe zur ersten Verurteilu­ng aus: 15 Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe. Plus eine Weisung für den Mauthausen-besuch.

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