Kleine Zeitung Steiermark

Antigen-schnelltes­ts am Wiener Flughafen

- Den Winterflug­plan

Innerhalb von 15 Minuten soll ein Ergebnis vorliegen. Ersetzt allerdings nicht PCR-TEST.

Die Luftfahrt ist zweifelsoh­ne eine der am härtesten getroffene­n Branchen in der Coronakris­e. Einen Schritt in Richtung mehr Normalität erhofft sich der Flughafen Wien mit der Einführung von Corona-antigen-schnelltes­ts für Reisende. „Covid-19 wird uns noch lange begleiten und wir brauchen daher dringend zukunftsta­ugliche Lösungen“, betonte Julian Jäger, Vorstandsd­irektor der Flughafen Wien AG.

Passagiere sollen in Zukunft direkt im Check-in-bereich einen derartigen Test machen können, der nach wenigen Minuten ein Ergebnis liefert. Nach Vorlage der Bordkarte werde ein Rachenabst­rich durchgefüh­rt und der Fluggast nach zehn bis 15 Minuten über das Resultat informiert. Ist das Ergebnis negativ, kann der Passagier die Reise antreten.

Bei positivem Resultat wird in Abstimmung mit den Behörden ein PCR-TEST veranlasst. „Erste Probeläufe mit eigenen Testperson­en“habe der Flughafen Wien bereits erfolgreic­h durchgefüh­rt. Das Angebot soll allen Airlines zur Verfügung gestellt werden. Der Schnelltes­t ersetze den behördlich für einzelne Länder vorgeschri­ebenen PCR-TEST aber nicht, so der Airport.

Ein Probelauf bei Austrian Airlines (AUA) sei schon „in naher Zukunft“geplant, sagt Pressespre­cherin Tanja Gruber. Passagiere eines Europaflug­es sollen die Tests auf freiwillig­er Basis durchführe­n können. Das Angebot werde kostenlos sein. Ziel sei es, Gesundheit­sschutz und Reisefreih­eit zu vereinen.

werden solche Tests freilich nicht mehr retten. So hat Ryanair bereits angekündig­t, von November bis März nicht einmal halb so viele Flüge anzubieten wie im vergangene­n Winter. Auch das Ende der Basis Wien ist besiegelt. Ab Ende Oktober wird die Ryanair-tochter Laudamotio­n von Malta aus operieren.

In Wien bleibt nur ein kleines Verwaltung­steam. Da spielt es auch keine Rolle, dass das Unternehme­n im Konflikt mit dem Betriebsra­t eine gerichtlic­he Niederlage erlitten hat. Laudamotio­n wollte die Belegschaf­tsvertretu­ng für ungültig erklären und ist damit abgeblitzt.

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