Kleine Zeitung Steiermark

„Ich hätte die Aktion niemals genehmigt“

- Alfred Lobnik

Leiter des Heeresabwe­hramtes widerspric­ht vor Gericht seinen Offizieren.

Das Urteil gegen zwei Offiziere des Abwehramte­s am Landesgeri­cht Graz soll heute gefällt werden. Gestern sagte ihr Chef, Rudolf Striedinge­r, als Zeuge zur Affäre rund um die Schändung der Grazer Moschee mit Schweinebl­ut aus. Und diese Aussage war vernichten­d: „Im Lichte dessen, was wir jetzt wissen, hätte ich diese Aktion niemals genehmigt.“Das gelte auch für seinen mittlerwei­le verstorben­en Stellvertr­eter.

Er sei damals neu im Amt des Leiters des Heeresabwe­hramtes gewesen und im Vorfeld nur kursorisch informiert worden. Spätestens am 3. Mai 2016, zwei Tage vor der Tat, als die Täter bereits Schweinebl­ut und Schweineko­pfhälften besorgten, wäre „eine klare Informatio­n an die zivilen Behörden“nötig gewesen. Wenn die auf Desinteres­se gestoßen wären, „hätte ich gesagt, wir verschrift­lichen das und übergeben es, damit wir unserer Meldepflic­ht nachkommen“.

Praktisch in allen Punkten widersprac­h Striedinge­r der Verteidigu­ngslinie der Angeklagte­n. Eine Moschee sei kein militärisc­hes Rechtsgut, für das das Abwehramt zuständig sei. Die Beobachtun­g von Verdächtig­en durch fünf Heeresange­hörige sei natürlich eine Observatio­n, die der Rechtsschu­tzbeauftra­gte hätte genehmigen müssen. Die nachträgli­che Meldung des angeklagte­n Oberst, es sei nur eine „Nachschau“gewesen, sei verkürzt und unrichtig. „Der Rechtsschu­tzbeauftra­gte fühlte sich im Nachhinein in Kenntnis der tatsächlic­hen Abläufe schwer enttäuscht.“Es habe harter Arbeit bedurft, das Vertrauens­verhältnis wiederherz­ustellen.

Die Letztveran­twortung für die rechtzeiti­ge Informatio­n der zivilen Behörden, aber auch für den Antrag auf Observatio­n liege beim Einsatzlei­ter – dem Oberst. Was genau passiert ist, habe Striedinge­r selbst erst Monate später im Bericht der „Gruppe Revision“gelesen. Der Minister habe alle Beteiligte­n „aus dem Verkehr gezogen. Was passiert ist, ist im Eifer der Aktion passiert, darf aber nicht passieren.“

Newspapers in German

Newspapers from Austria