„Ich hätte die Aktion niemals genehmigt“
Leiter des Heeresabwehramtes widerspricht vor Gericht seinen Offizieren.
Das Urteil gegen zwei Offiziere des Abwehramtes am Landesgericht Graz soll heute gefällt werden. Gestern sagte ihr Chef, Rudolf Striedinger, als Zeuge zur Affäre rund um die Schändung der Grazer Moschee mit Schweineblut aus. Und diese Aussage war vernichtend: „Im Lichte dessen, was wir jetzt wissen, hätte ich diese Aktion niemals genehmigt.“Das gelte auch für seinen mittlerweile verstorbenen Stellvertreter.
Er sei damals neu im Amt des Leiters des Heeresabwehramtes gewesen und im Vorfeld nur kursorisch informiert worden. Spätestens am 3. Mai 2016, zwei Tage vor der Tat, als die Täter bereits Schweineblut und Schweinekopfhälften besorgten, wäre „eine klare Information an die zivilen Behörden“nötig gewesen. Wenn die auf Desinteresse gestoßen wären, „hätte ich gesagt, wir verschriftlichen das und übergeben es, damit wir unserer Meldepflicht nachkommen“.
Praktisch in allen Punkten widersprach Striedinger der Verteidigungslinie der Angeklagten. Eine Moschee sei kein militärisches Rechtsgut, für das das Abwehramt zuständig sei. Die Beobachtung von Verdächtigen durch fünf Heeresangehörige sei natürlich eine Observation, die der Rechtsschutzbeauftragte hätte genehmigen müssen. Die nachträgliche Meldung des angeklagten Oberst, es sei nur eine „Nachschau“gewesen, sei verkürzt und unrichtig. „Der Rechtsschutzbeauftragte fühlte sich im Nachhinein in Kenntnis der tatsächlichen Abläufe schwer enttäuscht.“Es habe harter Arbeit bedurft, das Vertrauensverhältnis wiederherzustellen.
Die Letztverantwortung für die rechtzeitige Information der zivilen Behörden, aber auch für den Antrag auf Observation liege beim Einsatzleiter – dem Oberst. Was genau passiert ist, habe Striedinger selbst erst Monate später im Bericht der „Gruppe Revision“gelesen. Der Minister habe alle Beteiligten „aus dem Verkehr gezogen. Was passiert ist, ist im Eifer der Aktion passiert, darf aber nicht passieren.“