Abwehramt: Prozess vertagt
Urteil wegen Moscheenschändung fällt erst im Jänner.
Der Prozess gegen zwei Beamte des Heeresabwehramtes ist gestern vertagt worden. Die Verteidiger haben weitere Zeugen beantragt, die Verhandlung wird am 22. Jänner fortgesetzt. Den Offizieren wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil sie vom Anschlag auf die Moschee mit Schweineblut und Schweinekopfhälften gewusst haben sollen, die Tat aber nicht verhinderten.
Außerdem hätten sie laut Anklage die Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten für ihre Operation einholen müssen, weil sie eine genehmigungspflichtige Observation durchgeführt hätten und nicht, wie sie es darstellen, eine bloße Nachschau. Gestern
sagte der Rechtsschutzbeauftragte: „Wir hätten das nicht genehmigt, weil ich mit meiner Genehmigung keine Straftat ermöglichen kann.“Die Angeklagten waren bereits am 23. April 2016 über die für 5. Mai geplante Moscheenschändung informiert. „Eine Straftat ist zu verhindern“, erklärte der Zeuge. Und: „Es wäre genug Zeit gewesen, eine Genehmigung zu beantragen.“Man könne sie auch vorsorglich beantragen, das wäre selbst am 5. Mai noch möglich gewesen. Aufgrund offenkundiger „Ausbildungslücken“, was genehmigungspflichtig ist, habe er den Minister um „Nachschulung“der Mitarbeiter gebeten.