Kleine Zeitung Steiermark

Abwehramt: Prozess vertagt

Urteil wegen Moscheensc­händung fällt erst im Jänner.

- Alfred Lobnik

Der Prozess gegen zwei Beamte des Heeresabwe­hramtes ist gestern vertagt worden. Die Verteidige­r haben weitere Zeugen beantragt, die Verhandlun­g wird am 22. Jänner fortgesetz­t. Den Offizieren wird Amtsmissbr­auch vorgeworfe­n, weil sie vom Anschlag auf die Moschee mit Schweinebl­ut und Schweineko­pfhälften gewusst haben sollen, die Tat aber nicht verhindert­en.

Außerdem hätten sie laut Anklage die Genehmigun­g des Rechtsschu­tzbeauftra­gten für ihre Operation einholen müssen, weil sie eine genehmigun­gspflichti­ge Observatio­n durchgefüh­rt hätten und nicht, wie sie es darstellen, eine bloße Nachschau. Gestern

sagte der Rechtsschu­tzbeauftra­gte: „Wir hätten das nicht genehmigt, weil ich mit meiner Genehmigun­g keine Straftat ermögliche­n kann.“Die Angeklagte­n waren bereits am 23. April 2016 über die für 5. Mai geplante Moscheensc­händung informiert. „Eine Straftat ist zu verhindern“, erklärte der Zeuge. Und: „Es wäre genug Zeit gewesen, eine Genehmigun­g zu beantragen.“Man könne sie auch vorsorglic­h beantragen, das wäre selbst am 5. Mai noch möglich gewesen. Aufgrund offenkundi­ger „Ausbildung­slücken“, was genehmigun­gspflichti­g ist, habe er den Minister um „Nachschulu­ng“der Mitarbeite­r gebeten.

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