Ab Juli nur
Die Mindestsicherung wird ab 1. Juli durch steirische Sozialunterstützung ersetzt. Die Bezieher werden mehr Beratung, mehr Druck – und nur fallweise mehr Geld – bekommen.
Nach zähem Ringen, anfangs mit der FPÖ und der ÖVP im Bund, später mit den Grünen und intern mit dem Koalitionspartner ÖVP, legt Spö-landesrätin Doris Kampus nun das steirische Sozialunterstützungsgesetz vor. Es ersetzt ab Sommer die Mindestsicherung. Die Übergangsfrist endet am 1. März 2022.
Der 2020 von Kritik begleitete Entwurf wurde noch etwas angepasst. Ja, in Summe sei dieses Gesetz nun sozial ausgewogen, meint Landesrätin Doris Kampus (SPÖ) zum Kompromiss. Es geht um nicht weniger als 50 Millionen Euro im Jahr, und vor allem um die rund
16.000 Bezieher in der Steiermark. Zur Orientierung: Ein Erwachsener erhält (wie bisher) bis zu 949,46 Euro im Monat. Was ändert sich?
Kampus fallen da natürlich die „Giftzähne, die wir (dem Bund, Anm.) gezogen haben“, ein. Im Detail: Alleinerzieher erhalten in der Regel mehr Geld (Zuschlag für das erste Kind beträgt 12 Prozent). Unterstützungen wie der Heizkostenzuschuss werden nicht abgezogen. Menschen mit Behinderung, die nicht unter das Behindertengesetz fallen, steht ein Bonus zu. Auch der Entfall der 13. und 14. Mindestsicherung für Kinder in der Steiermark wurde abgefedert: Die Leistung hat man entsprechend auf zwölf