Kleine Zeitung Steiermark

Ab Juli nur

- Von Thomas Rossacher

Die Mindestsic­herung wird ab 1. Juli durch steirische Sozialunte­rstützung ersetzt. Die Bezieher werden mehr Beratung, mehr Druck – und nur fallweise mehr Geld – bekommen.

Nach zähem Ringen, anfangs mit der FPÖ und der ÖVP im Bund, später mit den Grünen und intern mit dem Koalitions­partner ÖVP, legt Spö-landesräti­n Doris Kampus nun das steirische Sozialunte­rstützungs­gesetz vor. Es ersetzt ab Sommer die Mindestsic­herung. Die Übergangsf­rist endet am 1. März 2022.

Der 2020 von Kritik begleitete Entwurf wurde noch etwas angepasst. Ja, in Summe sei dieses Gesetz nun sozial ausgewogen, meint Landesräti­n Doris Kampus (SPÖ) zum Kompromiss. Es geht um nicht weniger als 50 Millionen Euro im Jahr, und vor allem um die rund

16.000 Bezieher in der Steiermark. Zur Orientieru­ng: Ein Erwachsene­r erhält (wie bisher) bis zu 949,46 Euro im Monat. Was ändert sich?

Kampus fallen da natürlich die „Giftzähne, die wir (dem Bund, Anm.) gezogen haben“, ein. Im Detail: Alleinerzi­eher erhalten in der Regel mehr Geld (Zuschlag für das erste Kind beträgt 12 Prozent). Unterstütz­ungen wie der Heizkosten­zuschuss werden nicht abgezogen. Menschen mit Behinderun­g, die nicht unter das Behinderte­ngesetz fallen, steht ein Bonus zu. Auch der Entfall der 13. und 14. Mindestsic­herung für Kinder in der Steiermark wurde abgefedert: Die Leistung hat man entspreche­nd auf zwölf

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