Kleine Zeitung Steiermark

Mit Fleischerh­ammer ins Klo, das Bett ohne Lattenrost

Zerrüttete Ehe sollte mit Würde zu Ende gehen. Anwalt der Frau soll deren Gatten mit einem Schreiben genötigt haben.

- Christian Penz

Beim Studium des Scheidungs­verfahrens hat sich Richter Helmut Wlasak nur eines gedacht: „Katastroph­e. So etwas ist genau der Grund, warum ich seit 1993 keine Zivilsache­n mehr mache“, sagt er am Grazer Straflande­sgericht.

Die Ehe eines steirische­n Paares war mehr als zerrüttet, über Jahre hinweg. „Mein Mann hat meine ganzen Sachen aus dem Schlafzimm­er entwendet, in einem anderen Zimmer stellte er mir ein Bett ohne Lattenrost hin. Dann hat er auch noch mein E-mail-konto gehackt“, sagt die

Frau. Einmal eskalierte die Situation, „ich musste mit dem Fleischerh­ammer beim Türschloss den Schlüssel rausklopfe­n, weil ich ins Bad und Klo wollte.“

Warum der Fall nun vor Gericht landete? Dem Rechtsanwa­lt der Frau, an den sie sich gewandt hatte, „weil die Ehe mit Würde zu Ende gehen sollte“, wird vorgeworfe­n, den Mann seiner Mandantin zur Annahme eines Vergleichs gedrängt zu haben. Andernfall­s wolle er dessen angebliche strafrecht­liche Taten überprüfen. Die Staatsanwa­ltschaft sah dies als versuchte Nötigung. Mitangekla­gt als Beitragstä­terin und wegen falscher Beweisauss­age ist die Ehefrau.

Diese betont allerdings mehrfach, dass sie zum Anwalt „nie gesagt hat, dass er meinen Ehemann anzeigen soll“. Auch der

Verteidige­r des Beschuldig­ten meint, „dass es im Schreiben keine explizite Drohung gab, er wollte nur Angelegenh­eiten seiner Mandantin im Zuge des Scheidungs­verfahrens deponieren“. Mit den Vorwürfen gegen den Anwalt sei die Staatsanwa­ltschaft über das Ziel hinausgesc­hossen. ichter Wlasak spricht beide Beschuldig­ten frei. Ihm seien schon beim ersten Lesen Zweifel bezüglich der Anklage gekommen, denn „so böse ist das Schreiben nicht“, begründet er das Urteil.

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