Mit Fleischerhammer ins Klo, das Bett ohne Lattenrost
Zerrüttete Ehe sollte mit Würde zu Ende gehen. Anwalt der Frau soll deren Gatten mit einem Schreiben genötigt haben.
Beim Studium des Scheidungsverfahrens hat sich Richter Helmut Wlasak nur eines gedacht: „Katastrophe. So etwas ist genau der Grund, warum ich seit 1993 keine Zivilsachen mehr mache“, sagt er am Grazer Straflandesgericht.
Die Ehe eines steirischen Paares war mehr als zerrüttet, über Jahre hinweg. „Mein Mann hat meine ganzen Sachen aus dem Schlafzimmer entwendet, in einem anderen Zimmer stellte er mir ein Bett ohne Lattenrost hin. Dann hat er auch noch mein E-mail-konto gehackt“, sagt die
Frau. Einmal eskalierte die Situation, „ich musste mit dem Fleischerhammer beim Türschloss den Schlüssel rausklopfen, weil ich ins Bad und Klo wollte.“
Warum der Fall nun vor Gericht landete? Dem Rechtsanwalt der Frau, an den sie sich gewandt hatte, „weil die Ehe mit Würde zu Ende gehen sollte“, wird vorgeworfen, den Mann seiner Mandantin zur Annahme eines Vergleichs gedrängt zu haben. Andernfalls wolle er dessen angebliche strafrechtliche Taten überprüfen. Die Staatsanwaltschaft sah dies als versuchte Nötigung. Mitangeklagt als Beitragstäterin und wegen falscher Beweisaussage ist die Ehefrau.
Diese betont allerdings mehrfach, dass sie zum Anwalt „nie gesagt hat, dass er meinen Ehemann anzeigen soll“. Auch der
Verteidiger des Beschuldigten meint, „dass es im Schreiben keine explizite Drohung gab, er wollte nur Angelegenheiten seiner Mandantin im Zuge des Scheidungsverfahrens deponieren“. Mit den Vorwürfen gegen den Anwalt sei die Staatsanwaltschaft über das Ziel hinausgeschossen. ichter Wlasak spricht beide Beschuldigten frei. Ihm seien schon beim ersten Lesen Zweifel bezüglich der Anklage gekommen, denn „so böse ist das Schreiben nicht“, begründet er das Urteil.
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