Kleine Zeitung Steiermark

Große Jobmarkt-Hürde für Asylwerber fällt

- Von Andreas Terler

Es habe sie immer gewundert, warum das Thema nie vor Gericht gebracht worden ist, sagt Michaela Krömer. 2019 gab der Anwältin ein Tiroler Spenglerei­betrieb schließlic­h Anlass dazu. Das Unternehme­n wollte einen pakistanis­chen Asylwerber als Lehrling einstellen, weil es von seiner Eignung für den Beruf überzeugt war. Eine Anstellung muss allerdings vom Arbeitsmar­ktservice (AMS) geprüft werden. Prinzipiel­l haben Asylwerben­de drei Monate nach Zulassung ihres Asylverfah­rens Zugang zum Arbeitsmar­kt. Dieser wird aber durch zwei Erlässe der früheren Arbeitsmin­ister Martin Bartenstei­n (ÖVP) und Beate Hartinger-Klein (FPÖ) deutlich beschränkt. Der eine Erlass besagt, dass Asylwerber nur als Erntehelfe­r oder Saisonarbe­iter eingesetzt werden dürfen, der andere verhindert, dass sie Zugang zu einer Lehrstelle erhalten. Außerdem werden Asylwerben­den nur Beschäftig­ungsbewill­igungen erteilt, wenn es für die Stelle keine Arbeitskra­ft aus Österreich oder der EU gibt. Dafür, dass sonst keine Bewilligun­gen erteilt werden, sorgt ein Regionalbe­irat des AMS. Dieses Gremium lehnt eine Zustimmung, für die es einen einstimmig­en Beschluss braucht, ab, wenn sie nicht den beiden Erlässen entspricht. So war es auch im Fall der Spenglerei in Tirol. Das Unternehme­n klagte daraufhin gegen die Entscheidu­ng und der Fall landete vor dem Verfassung­sgerichtsh­of.

Nun hat der VfGH beide Erlässe gekippt. Begründung: Sie hätten so deutliche Auswirkung­en, dass sie als Verordnung­en einzustufe­n sind. Darüber hinaus äußern die Höchstrich­ter auch Bedenken hinsichtli­ch der Rechtmäßig­keit des Regionalbe­irates. Er wird nun in einem weiteren Verfahren überprüft.

Für 19.000 Menschen in Österreich, deren Asylverfah­ren derzeit läuft, hat diese Entscheidu­ng weitreiche­nde Folgen. Sobald die Aufhebung der Erlässe kundgemach­t wurde, können sie in allen Bereichen beschäftig­t werden. „Gerade für Branchen, die dringend nach Arbeitskrä­ften suchen, ist diese

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