Große Jobmarkt-Hürde für Asylwerber fällt
Es habe sie immer gewundert, warum das Thema nie vor Gericht gebracht worden ist, sagt Michaela Krömer. 2019 gab der Anwältin ein Tiroler Spenglereibetrieb schließlich Anlass dazu. Das Unternehmen wollte einen pakistanischen Asylwerber als Lehrling einstellen, weil es von seiner Eignung für den Beruf überzeugt war. Eine Anstellung muss allerdings vom Arbeitsmarktservice (AMS) geprüft werden. Prinzipiell haben Asylwerbende drei Monate nach Zulassung ihres Asylverfahrens Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieser wird aber durch zwei Erlässe der früheren Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und Beate Hartinger-Klein (FPÖ) deutlich beschränkt. Der eine Erlass besagt, dass Asylwerber nur als Erntehelfer oder Saisonarbeiter eingesetzt werden dürfen, der andere verhindert, dass sie Zugang zu einer Lehrstelle erhalten. Außerdem werden Asylwerbenden nur Beschäftigungsbewilligungen erteilt, wenn es für die Stelle keine Arbeitskraft aus Österreich oder der EU gibt. Dafür, dass sonst keine Bewilligungen erteilt werden, sorgt ein Regionalbeirat des AMS. Dieses Gremium lehnt eine Zustimmung, für die es einen einstimmigen Beschluss braucht, ab, wenn sie nicht den beiden Erlässen entspricht. So war es auch im Fall der Spenglerei in Tirol. Das Unternehmen klagte daraufhin gegen die Entscheidung und der Fall landete vor dem Verfassungsgerichtshof.
Nun hat der VfGH beide Erlässe gekippt. Begründung: Sie hätten so deutliche Auswirkungen, dass sie als Verordnungen einzustufen sind. Darüber hinaus äußern die Höchstrichter auch Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Regionalbeirates. Er wird nun in einem weiteren Verfahren überprüft.
Für 19.000 Menschen in Österreich, deren Asylverfahren derzeit läuft, hat diese Entscheidung weitreichende Folgen. Sobald die Aufhebung der Erlässe kundgemacht wurde, können sie in allen Bereichen beschäftigt werden. „Gerade für Branchen, die dringend nach Arbeitskräften suchen, ist diese