Überall ein bisschen anders
umgesehen und umgehört auf den Straßen der Stadt: Wer sind die Menschen eigentlich, die da die Wege zu ihrer Bühne machen? Woher kommen sie, wohin gehen sie?
Teilweise gibt es schon alteingesessene „Straßenprofis“wie zum Beispiel die Freak Bike Youngsters, die seit Jahren in Graz spielen. Aber auch neue Künstler, die ihr musikalisches Talent das erste Mal öffentlich ausprobieren wollen, lassen sich zwischen den Häusern in der Innenstadt finden.
Damit alles mit rechten Dingen abläuft, gibt es eine klar geregelte Straßenmusikverordnung (siehe unten). Die Straßenmusiker finden die Regelungen grundsätzlich in Ordnung. Sie würden jedoch die Spieldauer von 30 Minuten auf eine Stunde ausweiten – wobei sie wissen, dass das für die Anrainer anstrengend werden kann.
Bei der Frage, ob es Castings für die Platzkarten geben sollte, spalten sich die Meinungen. Musiker Jakob Hoffert findet es sinnlos: „Ich habe noch keine schlechten Straßenmusiker gehört.“
Musikstudentin und TeilzeitStraßenmusikerin Valerie Burndorfer meint aber, dass „die Qualität dadurch gehoben und die Straßenmusik in ein besseres Licht gerückt werden könnte“.
T ourende Straßenmusiker müssen aufpassen, denn die Straßenmusikverordnungen sind in keinen österreichischen Städten gleich. Ein Überblick.
I n Graz sind Platzkarten auf der linken Muruferseite in der Innenstadt Pflicht. Diese kann man dreimal pro Woche gratis erwerben. Seitens der Stadt gibt es derzeit keinen Bedarf, diese Zone auszuweiten, sagt Oliver Wonisch von der Präsidialabteilung: „Es müssten uns zuerst mehrere Beschwerden erreichen.“Allgemein dürfen Straßenmusiker 30 Minuten lang spielen und müssen Mindestabstände zu Geschäften, Kirchen und Hauszugängen einhalten. Um den Anrainern eine kurze Pause zu garantieren, müssen zwischen den Auftritten der verschiedenen Straßenmusiker eine halbe Stunde liegen, dann darf weitergespielt werden. ien verlangt für die meisten Plätze eine Platzkarte, die man im Vormonat beantragen muss. Diese kostet 6,54 Euro. Außerdem gibt es seit Mitte 2017 die U-Bahn-Stars der Wiener Linien, bei denen man sich mit Audio- und Videodateien bewerben kann. Übersteht man das Casting, bekommt man einen KünstlerAusweis und kann an gekennzeichneten Bereichen der U-Bahn-Stationen spielen. n der Musikstadt Salzburg gibt es keine Platzkarten, aber die genehmigten Orte dürfen pro Straßenmusiker nur einmal am Tag bespielt werden. Die einzelnen Konzerte dürfen maximal eine Stunde dauern. Weiters sind keine lauten Instrumente wie Trompeten, Trommeln oder Saxofone erlaubt. Chöre und Blasmusikkapellen dürfen trotzdem spielen. inz hat eine strengere Straßenmusikverordnung. Mit dem sogenannten Straßenkunstbescheid dürfen Musiker maximal einen Tag pro Woche auf der Straße spielen. Zusätzlich muss nach 30 Minuten der Standort gewechselt werden. Um die Bewilligung zu bekommen, müssen die Künstler das erste Mal „eine musikalische Kostprobe abgeben“. Außerdem fallen rund 30 Euro Kosten an.
WIL