Kleine Zeitung Steiermark

Bitcoin: Ein Fall für die Finanz

- QR-Code Von Roman Vilgut und Markus Zottler

Wie die ökosoziale Steuerrefo­rm Bitcoin-Besitzer trifft und wie Familien von der bevorstehe­nden Reform profitiere­n sollen.

scannen und erfahren, warum auf manche Kryptoverk­äufe schon heute Steuern fällig sind.

Die Kursrallye geht weiter: Nach stetem Auf und Ab stieg der Bitcoin-Kurs gestern wieder über die Marke von 60.000 US-Dollar. Ursache des Sprungs sind Spekulatio­nen über einen ersten börsengeha­ndelten Bitcoin-Indexfonds (ETF) in den USA. Interpreti­ert wird das als Indiz, dass Kryptowähr­ungen für institutio­nelle Anleger interessan­ter werden.

Die Kursanstie­ge seit Jänner 2020 lockten aber auch zahlreiche Privatanle­ger in den Kryptomark­t. Nicht zuletzt wegen einer Besonderhe­it des heimischen Steuerwese­ns: Für Kryptowähr­ungen gilt eine Spekulatio­nsfrist. Wenn man Bitcoins also ein Jahr nach dem Kauf nicht wieder versilbert, fallen keine Steuern an. Das will Finanzmini­ster Gernot Blümel nun ändern. Konkret sieht die ökosoziale Steuerrefo­rm vor, dass Kryptoasse­ts künftig wie Wertpapier­e versteuert werden. Damit werden 27,5 Prozent Steuer auf Gewinne fällig, unabhängig davon, wie lange die Veranlagun­g dauerte.

Besitzer von Kryptowähr­ungen lässt das allerdings etwas ratlos zurück, erklärt Florian Wimmer von Blockpit. Das Unternehme­n bietet eine Software zur automatisc­hen Erfassung von Steuern. „Eine zentrale Frage ist: Was passiert mit den Altguthabe­n?“Also ebenjenen Assets, die vor mehr als einem Jahr gekauft wurden und seitdem ruhen. Vor allem wenn Bitcoin und Co. schon sehr lange gehalten werden, sind die Gewinne hoch. So hat eine

Bitcoin vor fünf

Jahren 582 Euro gekostet. Zuletzt waren es 51.290

Euro. In so einem Fall entspräche­n 27,5 Prozent KESt 13.945 Euro. Wimmer rät trotzdem davon ab, Kryptowähr­ungen sofort abzustoßen. „Es könnte auch sein, dass es Ausnahmen für Altvermöge­n gibt oder die Gewinne erst ab dem Kurs gelten, der zur Einführung der Steuerpfli­cht gilt.“Auf Anfrage konnte das Finanzmini­sterium auf diese Fragen keine Antwort geben.

Offensiver­e Tendenzen verspürt man dafür bei anderen Themen rund um die Steuerrefo­rm. Etwa wenn es um die Entlastung der Familien geht. Die avisierte Erhöhung von Familienbo­nus und Kindermehr­betrag reduziere „die Steuerbela­stung von erwerbstät­igen Elternteil­en“heißt es etwa in einer aktuellen Studie des Wirtschaft­sforschung­sinstituts Eco Austria, die vom Finanzmini­sterium beauftragt wurde. „Anreize“würden „gestärkt, erwerbstät­ig zu sein“. In Summe sollen durch die Maßnahmen in diesem Bereich bis 2025 „6400 Menschen“in Beschäftig­ung gebracht werden, ergänzten Familienmi­nisterin Susanne Raab und Eco-AustriaChe­fin Monika Köppl-Turyna gestern.

Weitere Erkenntnis­se der Studie: Die Wirtschaft­sleistung (BIP) soll als Folge der Reform im Jahr 2022 um 0,5 Prozent und im Jahr 2025 um 1 Prozent höher

liegen als in der Prognose ohne die Maßnahmen. Die Beschäftig­ung im Land soll durch die Steuerrefo­rm – verglichen mit einer Variante ohne Reform – bis 2025 um 30.000 Personen zulegen. Und die Abgabenquo­te fällt laut Eco Austria um rund 0,9 Prozentpun­kte niedriger aus.

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J. FUCHS Monika KöpplTuryn­a (Eco Austria)
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BLOCKPIT Florian Wimmer von Blockpit
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ADOBE STOCK (2)

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