Bitcoin: Ein Fall für die Finanz
Wie die ökosoziale Steuerreform Bitcoin-Besitzer trifft und wie Familien von der bevorstehenden Reform profitieren sollen.
scannen und erfahren, warum auf manche Kryptoverkäufe schon heute Steuern fällig sind.
Die Kursrallye geht weiter: Nach stetem Auf und Ab stieg der Bitcoin-Kurs gestern wieder über die Marke von 60.000 US-Dollar. Ursache des Sprungs sind Spekulationen über einen ersten börsengehandelten Bitcoin-Indexfonds (ETF) in den USA. Interpretiert wird das als Indiz, dass Kryptowährungen für institutionelle Anleger interessanter werden.
Die Kursanstiege seit Jänner 2020 lockten aber auch zahlreiche Privatanleger in den Kryptomarkt. Nicht zuletzt wegen einer Besonderheit des heimischen Steuerwesens: Für Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist. Wenn man Bitcoins also ein Jahr nach dem Kauf nicht wieder versilbert, fallen keine Steuern an. Das will Finanzminister Gernot Blümel nun ändern. Konkret sieht die ökosoziale Steuerreform vor, dass Kryptoassets künftig wie Wertpapiere versteuert werden. Damit werden 27,5 Prozent Steuer auf Gewinne fällig, unabhängig davon, wie lange die Veranlagung dauerte.
Besitzer von Kryptowährungen lässt das allerdings etwas ratlos zurück, erklärt Florian Wimmer von Blockpit. Das Unternehmen bietet eine Software zur automatischen Erfassung von Steuern. „Eine zentrale Frage ist: Was passiert mit den Altguthaben?“Also ebenjenen Assets, die vor mehr als einem Jahr gekauft wurden und seitdem ruhen. Vor allem wenn Bitcoin und Co. schon sehr lange gehalten werden, sind die Gewinne hoch. So hat eine
Bitcoin vor fünf
Jahren 582 Euro gekostet. Zuletzt waren es 51.290
Euro. In so einem Fall entsprächen 27,5 Prozent KESt 13.945 Euro. Wimmer rät trotzdem davon ab, Kryptowährungen sofort abzustoßen. „Es könnte auch sein, dass es Ausnahmen für Altvermögen gibt oder die Gewinne erst ab dem Kurs gelten, der zur Einführung der Steuerpflicht gilt.“Auf Anfrage konnte das Finanzministerium auf diese Fragen keine Antwort geben.
Offensivere Tendenzen verspürt man dafür bei anderen Themen rund um die Steuerreform. Etwa wenn es um die Entlastung der Familien geht. Die avisierte Erhöhung von Familienbonus und Kindermehrbetrag reduziere „die Steuerbelastung von erwerbstätigen Elternteilen“heißt es etwa in einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Eco Austria, die vom Finanzministerium beauftragt wurde. „Anreize“würden „gestärkt, erwerbstätig zu sein“. In Summe sollen durch die Maßnahmen in diesem Bereich bis 2025 „6400 Menschen“in Beschäftigung gebracht werden, ergänzten Familienministerin Susanne Raab und Eco-AustriaChefin Monika Köppl-Turyna gestern.
Weitere Erkenntnisse der Studie: Die Wirtschaftsleistung (BIP) soll als Folge der Reform im Jahr 2022 um 0,5 Prozent und im Jahr 2025 um 1 Prozent höher
liegen als in der Prognose ohne die Maßnahmen. Die Beschäftigung im Land soll durch die Steuerreform – verglichen mit einer Variante ohne Reform – bis 2025 um 30.000 Personen zulegen. Und die Abgabenquote fällt laut Eco Austria um rund 0,9 Prozentpunkte niedriger aus.